Art.-Nr. 32642 | Mandanten-Info-Broschüre

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

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Übersicht der Förderprogramme

Schritt für Schritt zur Förderung

Erscheinungstermin
Mai 2024
Seitenzahl
26 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

In Deutschland verbrauchen Gebäude gemäß Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz etwa 35 % der gesamten Energie. In den letzten Jahren wurden daher verschiedene gesetzliche Vorgaben mit spezifischen Rahmenbedingungen eingeführt, um den Energiebedarf von Neubauten und sanierten Altbauten zu reduzieren. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Beispiel dafür. Es legt energetische Anforderungen für Neubauten und Sanierungen fest, regelt die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen und setzt Standards für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden.

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist allerdings oft mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Daher wurden verschiedene Förderprogramme eingeführt, um Bauherren wie Eigentümer von Wohneigentum aber auch Unternehmer, und Sanierungswillige zu entlasten. Insbesondere seit Anfang 2023 ist die Förderlandschaft aufgrund mehrmaliger Anpassungen von Gesetzentwürfen und den damit einhergehenden Änderungen der entsprechenden Förderungen immer undurchsichtiger und komplexer geworden.

Allerdings spielen Fördermittel mittlerweile eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Projekten im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren. Bei vielen Sanierungswilligen und Bauherren werden Fördermittel als ein Baustein in der Finanzierung fest mit eingeplant und entscheiden somit auch über den Erfolg eines Vorhabens. Deshalb ist es wichtig, die Systematik, die hinter den verschiedenen Förderprogrammen steckt, zu kennen und eventuelle Fallstricke, die zu einer Ablehnung der Förderung führen könnten, zu vermeiden.

Dieses Mandanten-Info bietet Ihren Mandantinnen und Mandanten einen Überblick über die aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die „Förderlandschaft“ hierzu.

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