Art.-Nr. 35364 | Kompaktwissen GmbH
Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern

Vorweggenommene Erbfolge
Entgeltliche und unentgeltliche Übertragung
Übertragung funktionaler Einheiten
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Wie sich Wirtschaftsgüter bestmöglich übertragen lassen
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern führt grundsätzlich zu einer steuerlichen Belastung, es sei denn, die Übertragung erfolgt z. B. gemäß den Vorschriften § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG und § 24 UmwStG.
Erfasst hiervon sind die vorweggenommene Erbfolge, die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter sowie die Übertragung funktionaler Einheiten wie Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile. In diesem Kompaktwissen werden diese Punkte summarisch dargestellt und detailliert erläutert, wobei auch Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung berücksichtigt werden.
Wichtig dabei ist, die Abgrenzung der einzelnen Vorschriften zu kennen und die Tatbestandvoraussetzung zu beachten.
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