Art.-Nr. 35387 | Kompaktwissen GmbH

Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, 2. Auflage

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Voraussetzungen

Rechtsfolgen

Steuerliche Auswirkungen

Erscheinungstermin (vsl.)
September 2024
Seitenzahl (ca.)
80 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

In der Praxis besteht vielfach das Bedürfnis, das in der Rechtsform der GmbH betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und fortan in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG fortzuführen. Als Gründe für einen Rechtsformwechsel kommen z.B. neben der Flexibilität der Personengesellschaft bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auch die grundsätzlich unmittelbare steuerliche Nutzung von Verlusten sowie die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge in Betracht. Während die begünstigte Übertragung von Anteilen an einer GmbH erbschaft- und schenkungsteuerlich regelmäßig eine unmittelbare Beteiligung des Erblassers oder Schenkers von mehr als 25 % an der GmbH erfordert, setzen die Vergünstigungen nach den §§ 13a, 13c sowie 28a ErbStG bei der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG keine Mindestbeteiligung voraus.

Der Rechtsformwechsel kann zum einen durch Liquidation der GmbH mit nachfolgender Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgen. Als Alternative kommt die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG in Betracht, die - im Gegensatz zu einer Liquidation - auf entsprechenden Antrag ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven vollzogen werden kann und bei der lediglich eine fiktive Ausschüttung und Besteuerung der thesaurierten Gewinne vorgesehen ist. Das Umwandlungsgesetz stellt hierfür die Verschmelzung auf eine GmbH Co. KG oder den Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zur Verfügung.

Das Kompaktwissens enthält eine praxisorientierte Darstellung der zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen, Folgen und Auswirkungen der Umwandlung einer in Deutschland ansässigen und mittelständisch geprägten GmbH in eine GmbH & Co. KG, sowohl auf der Gesellschaftsebene als auch bei den Gesellschaftern. Die ebenfalls im Umwandlungssteuergesetz geregelten grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgänge werden dagegen nicht behandelt. Die Darstellung erfolgt unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie der Verwaltungsauffassung im überarbeiteten Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zum Umwandlungssteuergesetz und gibt ebenfalls einen Ausblick auf die geplanten und zum Teil steuerverschärfenden Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024, das voraussichtlich zum Ende des Jahres 2024 verkündet werden soll.

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