Art.-Nr. 35766 | Kompaktwissen Beratungspraxis

KöMoG

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Steuerentlastung durch neue Optionsmöglichkeit

Persönliche Berechtigung und Antragsverfahren

Steuerliche Folgen für Gesellschaft und Gesellschafter

Erscheinungstermin
Januar 2022
Seitenzahl
83 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmals, ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.

Als gesetzliche Vertreter der optierenden Gesellschaft gelten dann die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Personen. Die Gesellschafter werden im Falle der Option wie Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft behandelt. Als weitere Folge werden die Regelungen des Körperschaftsteuerrechts des Einkommensteuerrechts, des Umwandlungssteuerrechts, des Investmentsteuergesetzes sowie des Außensteuergesetzes unter bestimmten Voraussetzungen für optierende Gesellschaften und deren Gesellschafter angewendet.

Im Kompaktwissen lesen Sie alles Wissenswerte über die Voraussetzungen der neuen Optionsmöglichkeit sowie über deren Auswirkungen auf die laufende Besteuerung der Gesellschafter und der optierenden Gesellschaft.

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