- Startseite
- Shop
- 35797 Richtig berichtigen, 2. Auflage
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Wird nach Abgabe einer Steuererklärung erkannt, dass diese unrichtig ist, kann eine Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärung gem. § 153 AO bestehen
Erscheinungstermin: Juli 2023
Erscheinungstermin: Juli 2023
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 23.05.2016 wichtige Hinweise zur Abgrenzung der Berichtigung gem. § 153 AO von der Selbstanzeige, §§ 371, 398 AO, gegeben. Nunmehr wurde ein neuer §153 Abs. 4 AO eingefügt, der ab 01.01.2023 gilt und der den Umfang von Anzeige- und Berichtigungspflichten nach Außenprüfungen erweitert.
Mit Blick auf eventuelle strafrechtliche Konsequenzen muss genau geprüft werden, welches Instrument im Einzelfall sachdienlich ist. So ist etwa bei unrichtigen USt-Voranmeldungen zu prüfen, ob sie berichtigungspflichtig sind, bevor die Jahresumsatzsteuererklärung abgegeben wird.
Auch die Verschärfung von strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich auf die Frage aus, ob und wie mit unrichtigen Erklärungen umgegangen wird,. Insbesondere mit Blick auf die Unwirksamkeit einer Teilselbstanzeige ist daher besondere Sorgfalt bei der Abgabe einer Berichtigung geboten.
Dieser Praxisratgeber klärt auf, was im Umgang mit unrichtigen Steuererklärungen im Detail zu beachten ist.
Richtig berichtigen, 2. Auflage
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
Das Angebot DATEV Verlagsmedien comfort bündelt sämtliche elektronischen Dokumente der Reihen
zu einem günstigen Monatspreis.
Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550) .
Rechtsanwältin im Ruhestand
Ulrike Fuldner war langjährig Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Aschaffenburg und ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!