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Steuerlichen Sofortabzug sichern
Erscheinungstermin: Oktober 2024
Erscheinungstermin: Oktober 2024
Wenn es um die richtige steuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden geht, ist es wichtig, den Überblick zu behalten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Steuerlich bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten, die betreffenden Kosten steuermindernd geltend zu machen:
Um den in der Regel erwünschen Sofortabzug zu erhalten, ist einiges zu beachten. Hierzu zählt, neben der gesetzlich geregelten 15 %-Grenze innerhalb der Dreijahresfrist nach Anschaffung des Gebäudes, auch die einschlägige ergangene Rechtsprechung.
Daher sollten zum einen die Gesamtkosten im Vorfeld ermittelt und zum anderen deren steuerliche Behandlung im Vorfeld beurteilt werden. Hierzu zählt beispielsweise die Frage,
Auch die Auswirkung gewährter Zuschüsse, die für die baulichen Maßnahmen gewährt werden, sollte in die Betrachtung einbezogen werden.
Da das Thema auch bei Betriebsprüfungen aufgrund der meist hohen Beträge oftmals einen Schwerpunkt darstellt, ist es wichtig, die steuerlichen Besonderheiten zu kennen.
Besonderheiten bei der Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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