DATEV bietet Lösungen für ...
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Softwareeinsatz beim Mandanten
Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft entlastet die DATEV-Mitglieder von administrativen Aufgaben.
Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft bedeutet, dass DATEV auf Wunsch des Mitglieds und mit dessen schriftlicher Zustimmung eine Geschäftsbeziehung mit dem Mandanten eingeht. Allein das Mitglied entscheidet, für welche Produkte und Lösungen die Zustimmung gilt. Die Produkte und Leistungen der DATEV werden direkt an den Mandanten berechnet.
Ab dem 1. August 2022 machen wir Ihnen die Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM) einfacher, überschaubarer und transparenter. Wir ersetzen die komplexen Freigabemöglichkeiten einzelner Produkte für neue Zustimmungen durch 3 vereinfachte Paketlösungen. Schon heute entscheiden sich über 90% unserer Mitglieder für die umfassende Paketlösung „Vollfreigabe für Lösungen für Unternehmen“. Nähere Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
Mit dem mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft entlasten wir Sie hinsichtlich
Bevor DATEV mit Ihrem Mandanten eine direkte Geschäftsbeziehung eingehen kann, bedarf es der expliziten Zustimmung des Mitglieds im Einzelfall. Hierfür steht dem Mitglied ein Formular zur Verfügung:
Für Ihren Mandanten benötigen Sie eine mandantengenutzte Beraternummer.
Ihre Zustimmung umfasst die Betreuung und die Information zu den Produkten und Leistungen (innerhalb der von Ihnen erteilten Freigabe) durch den DATEV-Vertrieb. Ihr Mandant kann zudem die Angebote der Weiterbildung (z. B. Seminare) sowie den Service und die Beratungsleistungen der DATEV in Anspruch nehmen.
Ihr Mandant erhält zu Beginn der Geschäftsbeziehung unseren Begrüßungsbrief. Darin sind enthalten:
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