Softwareeinsatz beim Mandanten

Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft

Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft entlastet die DATEV-Mitglieder von administrativen Aufgaben.

Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft bedeutet, dass DATEV auf Wunsch des Mitglieds und mit dessen schriftlicher Zustimmung eine Geschäftsbeziehung mit dem Mandanten eingeht. Allein das Mitglied entscheidet, für welche Produkte und Lösungen die Zustimmung gilt. Die Produkte und Leistungen der DATEV werden direkt an den Mandanten berechnet.

Vereinfachung im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

Ab dem 1. August 2022 machen wir Ihnen die Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM) einfacher, überschaubarer und transparenter. Wir ersetzen die komplexen Freigabemöglichkeiten einzelner Produkte für neue Zustimmungen durch 3 vereinfachte Paketlösungen. Schon heute entscheiden sich über 90% unserer Mitglieder für die umfassende Paketlösung „Vollfreigabe für Lösungen für Unternehmen“. Nähere Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center.

Mit dem mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft entlasten wir Sie hinsichtlich

  • des Haftungsrisikos,
  • des Aufwands für die Rechnungserstellung in der Kanzlei,
  • der Vorfinanzierung der DATEV-Rechnung.

Bevor DATEV mit Ihrem Mandanten eine direkte Geschäftsbeziehung eingehen kann, bedarf es der expliziten Zustimmung des Mitglieds im Einzelfall. Hierfür steht dem Mitglied ein Formular zur Verfügung:

Voraussetzungen

Für Ihren Mandanten benötigen Sie eine mandantengenutzte Beraternummer.

Leistungen

Ihre Zustimmung umfasst die Betreuung und die Information zu den Produkten und Leistungen (innerhalb der von Ihnen erteilten Freigabe) durch den DATEV-Vertrieb. Ihr Mandant kann zudem die Angebote der Weiterbildung (z. B. Seminare) sowie den Service und die Beratungsleistungen der DATEV in Anspruch nehmen.

Informationen für den Mandanten

Ihr Mandant erhält zu Beginn der Geschäftsbeziehung unseren Begrüßungsbrief. Darin sind enthalten:

  • Kontaktdaten
  • Übersicht über vorhandene Verträge (falls vorhanden)
  • Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Hinweise zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Formular SEPA-Lastschriftmandat
  • Informationen zu Bestellung und Preisen

In drei Schritten zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

  1. Mandantengenutzte Beraternummer beantragen/generieren
    Falls noch nicht vorhanden können Sie die mandantengenutzte Beraternummer direkt beim Bestellen eines Produkts im www.datev.de/shop beantragen. Alternativ dazu können Sie die Nummer mit dem Programm Service-Anwendungen generieren. Bereits bei der Anlage der mandantengenutzten Beraternummer können Sie die Abwicklungsform auswählen.
  2. Mandantendatenübertrag durchführen
    Falls noch nicht geschehen, führen Sie nun den Mandantendatenübertrag durch. Informationen dazu erhalten Sie unter Mandantendaten- und Beraternummernübertrag. Der Übertrag ist für Sie kostenlos.
  3. Erklärung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft
    Mit der Erklärung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft legen Sie den Umfang der direkten Geschäftsbeziehung fest.

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