DATEV-Logos

DATEV stellt Ihnen als Mitglied der Genossenschaft DATEV-Logos zur Verfügung.

Zum Beispiel auf Visitenkarten, Briefbögen, Werbemitteln der Kanzlei oder auch auf der Kanzlei-Website zeigt das Logo die Zugehörigkeit zur DATEV.

Sie können sie in eigener Verantwortung frei für sich nutzen.

DATEV-Mitglieder-Logo

Diese Logovariante können Sie für Ihre Printprodukte im Portal DATEV MyMarketing herunterladen. Bitte beachten Sie die beiliegenden Nutzungsbedingungen und Gestaltungsrichtlinien.

Zur Platzierung auf Ihrer Website verwenden Sie bitte den entsprechenden Integrationscode im Portal.

DATEV-Anwender-Logo

Jeder Gestattung durch die DATEV eG muss eine schriftliche Anfrage vorausgehen, in der die Beraternummer oder weitere Beraternummern genannt und die beabsichtigte Verwendung des DATEV-Anwender-Logos konkret beschrieben wird.

Lesen Sie dazu bitte die Hinweise zur Nutzung des DATEV-Anwender-Logos

DATEV-Hosting-Logo

DATEV stellt Ihnen als Nutzer von Hosting-Leistungen ein DATEV-Hosting-Logo zur Verfügung. Es darf ausschließlich im Rahmen der Nutzung eines Leistungsscheins Server Betrieb zum Rahmenvertrag IT-Sourcing gemäß der Geschäftsbedingungen der DATEV eG verwendet werden.

Lesen Sie dazu bitte die Hinweise zur Nutzung des DATEV-Hosting-Logos

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