Der Aufsichtsrat der DATEV bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und überwacht den Vorstand bei seiner Geschäftsführung. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus Gesetz und Satzung. Sie sind im Genossenschaftskodex, den DATEV für sich als verbindlich ansieht, näher beschrieben.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und ist dem Mitbestimmungsgesetz entsprechend paritätisch besetzt. Sechs Mitglieder werden von den Mitgliedern der Genossenschaft in der Vertreterversammlung, sechs Arbeitnehmervertreter von den Mitarbeitern der Genossenschaft gewählt. Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt vier Jahre.
Zur Unterstützung seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss und einen Personalausschuss gebildet. Außerdem besteht ein Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Der Aufsichtsrat berichtet in der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit und die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag.