Mit Jahreswechsel 2014/2015 greifen die neuen Regelungen zum Mindestlohn. In Vorbereitung darauf hat die DATEV eG sämtliche Arbeitsverhältnisse mit festangestellten Mitarbeitern, Praktikanten und Werkstudenten überprüft: Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Mindestlohn werden vollumfänglich erfüllt.
In Bezug auf Leiharbeitnehmer, weitere Dienstleister und Zulieferbetriebe legt die DATEV eG strenge Kriterien an. Es wird darauf Wert gelegt, dass sich die beauftragten Unternehmen an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten, auch bezüglich der Mindestlohn-Anforderungen.