Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit auch DATEV, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

In diesem Zusammenhang hat der DATEV-Vorstand am 13. Dezember 2022 eine Grundsatzerklärung verabschiedet.

Hierin verpflichtet sich DATEV, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei DATEV anzeigen und Abhilfe fordern.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

dokumente_kundenkartei_RGB

Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt können Sie sich hier als PDF-Download anzeigen lassen.

Grundsatzerklärung (PDF)

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!