Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
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Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit auch DATEV, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.
In diesem Zusammenhang hat der DATEV-Vorstand am 20. September 2023 eine aktualisierte Grundsatzerklärung verabschiedet.
Hierin verpflichtet sich DATEV, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei DATEV anzeigen und Abhilfe fordern.
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt können Sie sich hier als PDF-Download anzeigen lassen.
Unseren Bericht zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr können Sie hier als PDF-Dokument einsehen.
Nach Maßgabe der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG können Beschwerden und Hinweise über menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Bedrohungen seitens Personen bzw. Personengruppen abgegeben werden.
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