Qualifizierungsangebot

Fragen und Antworten rund um das DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte

Mitarbeitende und Führungskräfte können sich zu Kanzlei-Organisationsbeauftragten (kurz KOB) weiterbilden. Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu unserem Qualifikationsangebot.

Welche Qualifikationen benötige ich, um KOB zu werden?

Kanzlei-Mitarbeitende, Berufsträger und Berufsträgerinnen können KOB werden. Mitarbeitenden empfehlen wir eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung. Hilfreich sind außerdem Kenntnisse der genutzten DATEV-Software und wichtiger DATEV-Themen.

Permanente Weiterbildungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, andere Menschen zu motivieren, zeichnen erfolgreiche KOB aus.

Welche Aufgaben können in der Kanzlei von KOB übernommen werden? Welche Vorteile ergeben sich dadurch für KOB, die Kanzlei und deren Leitung?

KOB agieren als kompetente Ansprechpersonen zu ausgewählten Themenbereichen – für ihre Kolleginnen und Kollegen, Führungskräfte und die Mandantschaft. Zu welchen Themenbereichen, entscheidet die Kanzlei selbst. Das können Fachthemen sein, wie Steuern, FIBU oder LOHN oder Kanzlei-Entwicklungsthemen wie Digitalisierung, Fachkräftegewinnung, Prozess- und Kanzleimanagement.

KOB erhalten die Möglichkeit, sich softwareseitig, fachlich und methodisch weiterzubilden. Das steigert die Effizienz in der Kanzlei und lindert Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird die Kanzlei und deren Leitung durch KOB entlastet: sie sorgen für reibungslose Prozesse, z.B. durch die optimale Nutzung der eingesetzten Software, stoßen Veränderungen wie Digitalisierungsprojekte an und begleiten diese. Außerdem multiplizieren KOB ihr Wissen, z.B. bei Programmneuerungen. Durch die Vernetzung mit anderen KOB profitiert die ganze Kanzlei von Erfahrungen und Lösungsansätzen anderer.

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Wie werden Kanzlei-Organisationsbeauftragte weitergebildet?

KOB werden von DATEV umfassend unterstützt und weiterqualifiziert. Mit einem breiten Angebot an Seminaren und digitalen Begleitunterlagen, regelmäßigen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch mit anderen KOB ( Präsenz oder Online ) sowie einem geschützten, moderierten Online-Forum .

Je nach Lerntyp und Vorlieben für Präsenz- und Online-Seminare bieten wir 3 KOB-Pakete an:

Kann eine Kanzlei mehrere KOB-Pakete gleichzeitig nutzen?

Ja, seitens DATEV gibt es keine Begrenzung.

Ich bin für FIBU zuständig, meine Kollegin für Lohn: Können wir beide ein bestimmtes Seminar besuchen bzw. KOB werden?

Pro Kanzlei können mehrere KOB benannt werden, sodass verschiedene Aufgabengebiete besser abgedeckt werden können.

Personen ohne KOB-Vertrag wird der reguläre Seminarpreis berechnet.

Darf ich einem laufenden KOB-Vertrag eine neue Person via Benutzerlizenz zuordnen?

Nein. KOB-Verträge sind personengebunden, d.h. eine Änderung der Person ist mit einer Vertragskündigung und -Neuanlage gleichzusetzen. Es gilt die personengebundene Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Ich möchte lieber an Online-Seminaren teilnehmen, meine KOB-Kollegin lieber an Präsenzseminaren. Ist das möglich?

Ja, vorausgesetzt, dass im Vorfeld das entsprechende KOB-Paket bestellt wurde:

Wann kann ich von einem KOB-Paket zu einem anderen KOB-Paket wechseln, z.B. von KOB Präsenz zu KOB Online?

Der Wechsel eines KOB-Pakets entspricht einer Vertragskündigung und -Neuanlage. Im Regelfall kann dies nach Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann nach Rücksprache mit DATEV ein Wechsel vorher erfolgen.

Mit dem Paketwechsel beginnt die 12-monatige Mindestlaufzeit erneut. Wenn Sie innerhalb eines Monats die Pakete wechseln, wird für den Übergangsmonat das günstigere Vertragsprodukt berechnet. Im Anschluss der Preis des neue KOB-Pakets.

So wechseln Sie das KOB-Paket:

Benachrichtigen Sie das DATEV-Logistik-Center über Ihren Wechselwunsch.

Beispieltext: Hiermit bestelle ich das Produkt "DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Online" (Art.-Nr. 63032) zum TT.MM.JJJJ für Person XY. Bitte kündigen Sie parallel das bisherige Produkt "DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Präsenz" (Art.-Nr. 63008) zum TT.MM.JJJJ für diese Person.

Wichtig: Weder das KOB-Paket, noch die KOB-Person können innerhalb der 12-monatigen Mindestlaufzeit gewechselt werden. KOB-Pakete können nicht von einer Person auf eine andere übertragen werden. Nach einem Paketwechsel gilt wieder die personengebundene Vertragsmindestlaufzeit von 12 Monaten.

Nicht vergessen: Jedem neuen KOB-Vertrag muss wieder die KOB-Person via Benutzerlizenz/Lizenzverwaltung online zugeordnet werden. Nur so werden die KOB-Seminare bei dieser Person nicht berechnet.

Mehr dazu lesen Sie im DATEV Hilfe-Center Verwaltung der Benutzerlizenzen für DATEV-Programme (Dok.-Nr. 9225973)

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Seminarunterlagen

Welche Seminarunterlagen stehen KOB zur Verfügung?

Mit Teilnahme an einem rabattierten KOB-Seminar erhalten KOB kostenlose, digitale Begleitunterlagen, wenn verfügbar. Darüber hinaus gibt es einzeln bestellbare, für KOB kostenlose, digitale Arbeitsunterlagen zu ausgewählten Seminaren.

Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter www.datev.de/kob-unterlagen .

Seminare

Beinhalten die Online-Seminare dieselben Inhalte wie die Präsenzseminare?

Die Auswahl und Inhalte der Online- und Präsenzseminare sind ähnlich – aber aus methodischen Gründen nicht identisch.

Wie erkenne ich, welches Seminar für KOB rabattiert bzw. nicht berechnet wird? Wie erkenne ich, welches Seminar in welchem KOB-Paket enthalten ist?

Maßgeblich für die Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung für bei DATEV benannte KOB ist der Preis-Hinweis im DATEV-Shop, z. B. „…kostenfrei für Nutzer des KOB-Paketes DATEV-Wissen für …“.

Je nach KOB-Paket gibt es auch tagesaktuelle Seminarübersichten:

Wir empfehlen allen KOB die regelmäßige Sichtung hinsichtlich neuer Seminare, z.B. monatlich. Nutzenden eines KOB-Pakets wird im DATEV-Shop und in der Bestellbestätigung der reguläre Einzelpreis angezeigt – aber nicht berechnet.

Wann wird meine Seminarbuchung rabattiert bzw. kostenfrei gesetzt?

Maßgeblich für die Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung ist der Preis-Hinweis für KOB im DATEV-Shop, z.B. "…kostenfrei für Nutzer des KOB-Paketes DATEV-Wissen für …".

Bei der Seminarbuchung und in der Bestellbestätigung sehen KOB weiterhin den regulären Seminarpreis. Der Zeitpunkt der Seminar-Buchung spielt bei der Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung für KOB keine Rolle.

Zum Zeitpunkt der Seminar-Teilnahme muss ein KOB-Vertrag aktiv sein und in der Lizenzverwaltung die entsprechende KOB-Person zugeordnet sein – damit die im DATEV-Shop genannte KOB-Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung greift.

Kann ich ein bereits gebuchtes KOB-Seminar wieder stornieren? Was passiert, wenn ich bei einem gebuchten KOB-Seminar nicht erscheine?

Es gelten die DATEV AGB : Eine Stornierung ist bis acht Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach - oder bei unangekündigter Nicht-Teilnahme - ist DATEV berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % des rabattierten Seminarpreises zu berechnen.

Warum werden keine Seminare in der Nähe meiner Stadt angeboten?

Präsenzseminare und -Veranstaltungen finden in der Regel bundesweit in vielen DATEV-Hauptstandorten statt. Die genaue Anzahl der Orte hängt maßgeblich von der Teilnehmer-Nachfrage ab. Die Nutzung von Onlineseminaren ist ortsunabhängig möglich.

Falls in Ihrer Nähe öfter keine Präsenzseminare stattfinden, empfehlen wir Ihnen das KOB-Kombi-Paket (Art.-Nr. 63033) oder das KOB-Online-Paket (Art.-Nr. 63032).

Lernvideos

Können KOB auch Lernvideos ansehen? Kann ich Lernvideos einzeln buchen?

In den folgenden beiden Paketen sind Lernvideos in Kombination mit Online-Seminaren enthalten:

  • DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Online (Art.-Nr. 630032)
  • DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Präsenz & Online (Art.-Nr. 63033)

Die Videos können Sie in der DATEV Lernplattform online ansehen. Einzelne Lernvideos sind in den DATEV-Wissen-Paketen nicht enthalten und somit für KOB nicht kostenfrei buchbar.

Online-Forum & Erfahrungsaustausch

Wie kann ich als KOB mit anderen KOB in Kontakt treten und austauschen?

DATEV unterstützt den gegenseitigen Austausch und die Vernetzung von KOB. Zum Beispiel in der DATEV-Community. Hier können sich KOB im geschützten und moderierten Online-Forum KOB helfen KOB virtuell miteinander austauschen. Dort können sie praxisorientierte Lösungsansätze zu tagesaktuellen Themen erhalten. Persönliche Kontakte können auch bei allen Seminaren und beim Erfahrungsaustausch in echt und virtuell geknüpft werden.

Sind Veranstaltungen und Plattformen zum Erfahrungsaustausch in allen KOB-Paketen enthalten?

Ja. Die Teilnahme (Präsenz und Online) an der Veranstaltung Erfahrungsaustausch für Kanzlei-Organisationsbeauftragte sowie der Zugriff auf das geschützte Online-Forum KOB helfen KOB sind in allen KOB-Paketen enthalten.

Kann ich einen bereits gebuchten KOB-Erfahrungsaustausch wieder stornieren?

Ja. Bitte melden Sie sich frühestmöglich ab. Somit ermöglichen Sie anderen die Teilnahme und reduzieren vermeidbare Kosten.

Wie erhalte ich Zugang zum geschützten Online-Forum "KOB helfen KOB"?

  • Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse in der DATEV-Community .
  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und vergeben Sie ein Passwort.
  • Melden Sie sich an und beantragen Sie Zugang auf die geschützte Gruppe KOB helfen KOB .

Bitte beachten Sie, dass Sie in der DATEV-Community eingeloggt sein müssen, damit Sie die geschützten Beiträge in "KOB helfen KOB" sehen können.

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Wann darf ich einen KOB-Vertrag kündigen?

Bitte beachten Sie, dass KOB-Verträge immer aktiv gekündigt werden müssen.

Es gelten die DATEV AGB . Eine Kündigung ist bei Leistungen mit monatlichen Vergütungsintervallen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsabschluss möglich. Die 12-monatige Mindestlaufzeit gilt für alle KOB-Pakete und ist personenbezogen, d.h. eine Änderung der Person ist mit einer Vertragskündigung und -Neuanlage gleichzusetzen.

Ausnahme: Falls ein KOB nachweisbar dauerhaft nicht mehr in der Kanzlei beschäftigt ist, kann der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

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Wo finde ich aktuelle Informationen zum KOB-Gesamtangebot?

Aktuelle Informationen erhalten Sie in der geschützten DATEV-Community-Gruppe "KOB helfen KOB" unter www.datev.de/kob-helfen-kob sowie gebündelt unter www.datev.de/kob .

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu Kanzlei-Organisationsbeauftragte habe?

Schreiben Sie in diesem Fall gerne eine E-Mail: kob@datev.de

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