Einkommensteuer Belegbuchung im Programm Einkommensteuer comfort (Leistungsänderung)

Leistungsänderung: zum 31.12.2023

Alternativen: neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung (ab VZ 2024), VASt-Abruf, DATEV Meine Steuern, Individuelle Anlagen.

Einstellung zum 31.12.2023

DATEV stellt zum 31.12.2023 die Funktionalität Einkommensteuer Belegbuchung im Programm Einkommensteuer comfort, Art.-Nr. 41973 ein.

Bitte beachten Sie

Der Veranlagungszeitraum 2023 ist der letzte Veranlagungszeitraum (VZ), für den das Programm Einkommensteuer Belegbuchung genutzt werden kann. Damit wird auch die Programmverbindung in das Programm DATEV Einkommensteuer (ESt) und in das Programm DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung (GuE) ab dem VZ 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Ebenfalls betroffen ist die Funktion „Zuordnung zu ESt-Sachverhalten“ im Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.

Die Deinstallation der Anwendung wird voraussichtlich mit der Installation der DATEV Programme zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen.

Alternativen

DATEV wird ab dem Jahreswechsel 2023/2024 die neue Lösung "Vermietung und Verpachtung (VuV)“ auf Basis des SKR03 und SKR04 für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen anbieten. Die Übernahme in die Steuerprogramme des VZ 2023 wird voraussichtlich im August 2024 möglich sein.

Mit der neuen Lösung können VuV-Sachverhalte für mehrere Objekte in Kanzlei-Rechnungswesen erfasst, Auswertungen erstellt und an die Anlagen V in ESt, BESt und GuE übergeben werden.

Für Sachverhalte außerhalb der Anlage V können folgende vorhandene Lösungen genutzt werden:

Gründe für die Einstellung

  • ESt Belegbuchung wird von wenigen Kunden genutzt. Eine Weiterentwicklung und Wartung der Anwendung ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
  • Die bisherigen Kapazitäten, die durch die technisch veraltete Anwendung gebunden wurden, werden künftig für neue zukunftsfähige Themen eingesetzt.
  • Für das Hauptanwendungsszenario „Vermietung und Verpachtung“ wird eine neue Lösung zur Verfügung gestellt, mit der der Prozess von der Belegerfassung in Kanzlei-Rechnungswesen bis zur Anlage V in ESt und GuE unterstützt wird.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Einstellung Einkommensteuer Belegbuchung" an den Programmservice "Einkommensteuer".

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