Körperschaftsteuer classic und Körperschaftsteuer comfort (Leistungsänderung)

Leistungsänderung: DATEV-Programme 18.0 (voraussichtlich 08.08.2024)

Leistungsänderung voraussichtlich zum 08.08.2024

Mit den DATEV-Programmen 18.0 können Sie die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern auch mit einem Vertrag für Körperschaftsteuer classic bzw. Körperschaftsteuer comfort nutzen.

Bisher ist die Nutzung von DATEV EÜR Steuern an einen Vertrag zu Einkommensteuer classic bzw. Einkommensteuer comfort gekoppelt.

DATEV EÜR Steuern ist Leistungsbestandteil in der Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Steuern.
Durch die oben genannte Leistungsänderung (Nutzung von DATEV EÜR Steuern auch mit einem Vertrag für KSt classic/comfort) wird in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen mit den DATEV-Programmen 18.0 auf die überarbeitete Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Steuern referenziert:

  • DATEV Körperschaftsteuer classic (Art. 41040)
  • DATEV Körperschaftsteuer comfort (Art. 41052)

Gründe für die Leistungsänderung

In den vergangenen Jahren hat DATEV das Produktportfolio hinsichtlich der DATEV-Cloud-Lösungen Steuern kontinuierlich ausgebaut. Um weitere Transparenz zu schaffen, wurde DATEV EÜR Steuern in die Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Steuern integriert und damit auch der Leistungsumfang von KSt classic und KSt comfort entsprechend erweitert.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Leistungsbeschreibung KSt classic bzw. KSt comfort" an Ihren Programmservice Steuern.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!