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Die Broschüre erläutert rechtssicher die Voraussetzungen der Kündigung aus Eigenbedarf
Erscheinungstermin: März 2022
Mieter können das Mietverhältnis jederzeit und ohne Begründung kündigen, sie müssen nur die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Vermieter brauchen dagegen immer ein „berechtigtes Interesse“.
Liegen keine Pflichtverletzungen des Mieters vor, ist für Vermieter die Eigenbedarfskündigung in der Praxis faktisch beinahe die einzige Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristgemäß zu beenden. Der Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen für den Eigenbedarf ist schon schwer genug, umso mehr muss die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet werden.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, was bei einer Kündigung aus Eigenbedarf alles beachtet werden sollte.
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Eigenbedarfskündigung
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht; Partner der auf das Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Breiholdt Rechtsanwälte in Berlin.
Studium an der Freien Universität zu Berlin, Referendariat am Kammergericht.
Zulassung als Rechtsanwalt 1995, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2000.
Von 1995 bis 1997 Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.
Von 1998 bis 2011 Partner einer wirtschaftsberatenden Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilien- und Wirtschaftsrecht.
Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein.
Mitglied im "Berliner Steuergespräche e.V.".
Laufende Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie und das Deutsche Anwaltsinstitut, den Berliner und Hamburger Anwaltsverein.
Laufende Autorentätigkeit für Fachzeitschriften.
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