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DATEV bietet Lösungen für ...
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Die Broschüre erläutert rechtssicher die Voraussetzungen der Kündigung aus Eigenbedarf
Erscheinungstermin: März 2022
Mieter können das Mietverhältnis jederzeit und ohne Begründung kündigen, sie müssen nur die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Vermieter brauchen dagegen immer ein „berechtigtes Interesse“.
Liegen keine Pflichtverletzungen des Mieters vor, ist für Vermieter die Eigenbedarfskündigung in der Praxis faktisch beinahe die einzige Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristgemäß zu beenden. Der Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen für den Eigenbedarf ist schon schwer genug, umso mehr muss die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet werden.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, was bei einer Kündigung aus Eigenbedarf alles beachtet werden sollte.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Eigenbedarfskündigung
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht; Partner der auf das Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Breiholdt Rechtsanwälte in Berlin.
Studium an der Freien Universität zu Berlin, Referendariat am Kammergericht.
Zulassung als Rechtsanwalt 1995, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2000.
Von 1995 bis 1997 Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.
Von 1998 bis 2011 Partner einer wirtschaftsberatenden Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilien- und Wirtschaftsrecht.
Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein.
Mitglied im "Berliner Steuergespräche e.V.".
Laufende Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie und das Deutsche Anwaltsinstitut, den Berliner und Hamburger Anwaltsverein.
Laufende Autorentätigkeit für Fachzeitschriften.
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