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Zulässigkeit der Beschäftigung und weitere Gesichtspunkte rund um den Einsatz geflüchteter Menschen aus der Ukraine
Erscheinungstermin: Mai 2022
Eine hohe Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine kommt derzeit nach Deutschland. Viele dieser Hilfe suchenden Menschen sind hochmotiviert zu arbeiten, teils auch schulisch und beruflich sehr gut qualifiziert. Für Unternehmen kann es daher interessant sein, diese zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung dieser Flüchtlinge gilt es allerdings vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten.
Die Mandanten-Info gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen zur Beschäftigung geflüchteter Menschen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Besonderheiten sowie der steuerlichen Behandlung. Die Besonderheiten bei Ausbildung und Praktikum werden ebenso angesprochen wie die arbeitsrechtliche Situation.
Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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