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Gesellschaftsinterne, schuldrechtliche Regelungen über die Satzung hinaus
Erscheinungstermin: Juni 2020
Gesellschaftervereinbarungen sind schuldrechtliche Nebenabreden zum Gesellschaftsvertrag. Sie regeln das Verhältnis zwischen allen oder einzelnen Gesellschaftern untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, es sind also gesellschaftsinterne Vereinbarungen.
In der täglichen Praxis erfreuen sich diese Regelungen großer Beliebtheit, da sie flexible, aber dennoch vertrauliche, Gestaltungen erlauben, in der Regel nicht beurkundungspflichtig sind und daher auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen.
Zu den Vereinbarungen zählen beispielsweise Beteiligungsverträge, Side Letters, Stimmrechtsbindungs- und Poolverträge.
Das Kompaktwissen geht auf die Zulässigkeit ein, stellt Regelungsinhalte vor und gibt Gestaltungsempfehlungen.
Gesellschaftervereinbarungen in der GmbH
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Rechtsanwalt i.R./Fachpublizist
Udo Eversloh ist Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Steuer- und das Gesellschaftsrecht sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Er hat als Fachautor zahlreiche Beiträge insbesondere zu diesen Gebieten sowie zum Berufsrecht und zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht.
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