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Gestaltungstipps zur Nachlassplanung
Erscheinungstermin: Dezember 2020
Für viele Menschen stellt die Nachlassplanung ein Tabu-Thema dar. Es besteht ein emotionaler Widerwillen, sich mit den Folgen des eigenen Todes auseinanderzusetzen. Diese Hemmschwelle vergrößert sich noch bei Unternehmern.
Bei der Nachlassplanung sind spezielle Wünsche des Erblassers sowie die zivilrechtlichen Aspekte des Erbrechts zu berücksichtigen. Daneben spielt bei der Nachfolgeplanung die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine zentrale Rolle.
Hauptziel jeder Nachfolgeplanung ist es, im Erbfall den Erben einen möglichst großen Anteil des eigenen Vermögens zu überlassen. Unter diesem Gesichtspunkt werden auch schon vor dem Erbfall große Vermögen auf dem Wege der vorweggenommenen Erbfolge steuersparend übertragen.
Die Neuauflage der Mandanten-Info gibt Ihren Mandanten Hinweise, was bei der Nachlassplanung zu beachten ist.
Erben und Schenken
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Herr Frank Stendel arbeitet als Steuerberater und Rechtsanwalt in der Kanzlei Buse - Diercks - Stendel in Hamburg.
Nach Abschluss seiner Ausbildung war er zunächst einige Jahre im höheren Dienst der Hamburger Steuerverwaltung tätig. Er kennt die Praxis des Besteuerungsverfahrens sowohl aus der Sicht der Finanzverwaltung wie auch aus der Sicht des Beraters.
Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt in der steueroptimierten gesellschaftsrechtlichen Beratung, dem Haftungsrecht der Steuerberater und im Steuerstrafrecht. Daneben ist Herr Stendel als Referent und Autor in der Fortbildung der steuerberatenden Berufe tätig.
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