Art.-Nr. 12465 | Mandanten-Info-Broschüre
Richtiger Umgang mit Trinkgeldern (E-Book)

Steuerpflicht: Ja oder Nein?
Richtige Dokumentation von Trinkgeldern
Beispiele und Berechnungen
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Steuerpflicht: Ja oder Nein?
Richtige Dokumentation von Trinkgeldern
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Art.-Nr. 12465
Praxistipps für Trinkgeldempfänger und -geber
Ob beim Geschäftsessen oder am privaten Stammtisch – das Thema Trinkgeld ist ein Dauerbrenner. Ist es nun steuerfrei oder doch steuerpflichtig und wie sind Trinkgelder eigentlich zu dokumentieren, um steuerlich absetzbar zu sein?
Die Mandanten-Information behandelt mehrperspektivisch zahlreiche Fälle der Trinkgeldhingabe und deren Annahme. Anschauliche Beispiele und Berechnungen zeigen auf, was steuerfrei ist und was versteuert werden muss.
In der Broschüre wird auch erläutert, welche Steuerarten betroffen sind, an welcher Stelle selbst steuerfreies Trinkgeld Einfluss auf die Einkommensteuer haben kann und wie es bei Bar- und Kartenzahlung oder Gewährung von Sachleistungen deklariert werden muss.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
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