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DATEV bietet Lösungen für ...
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Praxistipps für Trinkgeldempfänger und -geber
Erscheinungstermin: April 2021
Ob beim Geschäftsessen oder am privaten Stammtisch – das Thema Trinkgeld ist ein Dauerbrenner. Ist es nun steuerfrei oder doch steuerpflichtig und wie sind Trinkgelder eigentlich zu dokumentieren, um steuerlich absetzbar zu sein?
Die Mandanten-Information behandelt mehrperspektivisch zahlreiche Fälle der Trinkgeldhingabe und deren Annahme. Anschauliche Beispiele und Berechnungen zeigen auf, was steuerfrei ist und was versteuert werden muss.
In der Broschüre wird auch erläutert, welche Steuerarten betroffen sind, an welcher Stelle selbst steuerfreies Trinkgeld Einfluss auf die Einkommensteuer haben kann und wie es bei Bar- und Kartenzahlung oder Gewährung von Sachleistungen deklariert werden muss.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Richtiger Umgang mit Trinkgeldern
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA).
Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
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