Art.-Nr. 12549 | Kompaktwissen GmbH
Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH (E-Book)

Zivilrechtliche Möglichkeiten der Umwandlung in eine GmbH
Steuerliche Behandlung
Sperrfristbehaftete Anteile
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Zivilrechtliche Möglichkeiten der Umwandlung in eine GmbH
Steuerliche Behandlung
Sperrfristbehaftete Anteile
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Art.-Nr. 12549
Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen
Die GmbH stellt eine sehr beliebte Rechtsform dar. In der Praxis entsteht oftmals das Bedürfnis, eine bereits bestehende GmbH & Co. KG in eine GmbH umzuwandeln, um z. B. die temporär günstige Besteuerung thesaurierter Gewinne bei der GmbH zu erreichen oder um angemessene Vergütungen für Leistungen der Gesellschafter gegenüber der GmbH zu vereinbaren.
Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der steuerneutralen Umwandlung in eine GmbH nach den §§ 20 ff. UmwStG bzw. § 25 UmwStG werden in diesem Kompaktwissen praxisorientiert dargestellt. Ebenso die Gefahren, die durch eine Veräußerung oder eines der Veräußerung gleichgestellten Vorgangs im Hinblick auf sperrfristbehaftete Anteile während eines Zeitraums von sieben Jahren bestehen.
Außerdem wird im Kompaktwissen das sogenannte „Optionsmodell“ beschrieben, das im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) mit Wirkung ab 01.01.2022 eingeführt wird. Damit soll einer Personenhandelsgesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, sich unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform auf entsprechenden Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter wie die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Auch vor diesem Hintergrund ist die Kenntnis der steuerlichen Behandlung und Folgen einer Umwandlung unerlässlich.
Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) am 01.01.2022 in Kraft treten. Sofern das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause 2021 verabschiedet wird, ist es Bestandteil des Kompaktwissens. Ansonsten wird das Gesetzgebungsverfahren weiter beobachtet und die Inhalte zum Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
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