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Fallstricke des Umsatzsteuerrechts vermeiden
Erscheinungstermin: November 2021
Heilbehandlungen sind im Bereich der Humanmedizin grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Tätigkeit von Medizinern umfasst aber inzwischen ein so breites Spektrum, dass sich der ärztliche Alltag nicht ausschließlich auf die Heilung von Krankheiten beschränkt, sondern darüber hinaus geht. Neben der Behandlung von Menschen schreiben Ärztinnen und Ärzte Gutachten, verfassen Aufsätze in Fachzeitschriften oder begleiten Medikamentenstudien.
Die Umsatzsteuer hat somit längst die Arztpraxen erreicht und die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen rückt immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Zunehmend sind die Finanzämter angehalten, bei Betriebsprüfungen auch die umsatzsteuerrechtlichen Aspekte in Arztpraxen unter die Lupe nehmen.
Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht, nationaler Gesetzgebung, Verwaltungsauffassung und nicht zuletzt der Rechtsprechung müssen die Leistungen richtig eingeordnet werden, um die verschiedenen Rechtsfolgen im Blick zu haben. Ärzte sind daher gezwungen, sich hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Einordnung der ärztlichen Leistungen von Ihrem Steuerberater unterstützen zu lassen, um unangenehme Überraschungen bei künftigen Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Das Kompaktwissen zeigt, welche Fallstricke das Umsatzsteuerrecht für Angehörige der medizinischen Berufe bereithält, welche Fehler bei rechtzeitiger Kenntnis vermeidbar sind und wie durch mögliche Gestaltungen die Umsatzsteuer vermieden oder gar ein Vorsteuerabzug generiert werden kann.
Umsatzsteuer in der Arztpraxis
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Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
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