Art.-Nr. 12586 | Kompaktwissen Lohn und Personal

Die Künstlersozialabgabe (E-Book)

null

Ausweitung der Betriebsprüfungen

Pflichten der betroffenen Unternehmen

Verfahren zur Erhebung

Erscheinungstermin
April 2022
Seitenzahl
88 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Die Künstlersozialabgabe als Teil des Systems der Künstlersozialversicherung ist bereits seit über 30 Jahren geltendes Recht. Allerdings herrscht bei vielen Unternehmen immer noch Unkenntnis über die bestehende Abgabepflicht.

Das liegt u. a. daran, dass die Künstlersozialabgabe mit dem klassischen Begriff des Künstlers (z. B. Malerei, Schauspiel, Musik) unzureichend beschrieben wird. Außerdem hat die Künstlersozialabgabepflicht durch den Übergang des Prüfungsrechts auf die Deutsche Rentenversicherung an Bedeutung gewonnen.

Die bisher durchgeführten Außenprüfungen haben gezeigt, dass bei Weitem noch nicht alle abgabepflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen.

Das Verfahren und die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Entgelte der Künstlersozialabgabe unterliegen, stellt Unternehmen vor hohe Anforderungen. Trotz einiger Vereinfachungsregelungen bleibt die Künstlersozialabgabe ein kompliziertes Konstrukt, das es den Betrieben schwer macht, ihre Abgabepflicht und Abgabeschuld zu erkennen.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird wie im Jahr 2023 auch 2024 5,0 Prozent betragen.

nach oben

Bestandteil von DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal

DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal bündelt sämtliche elektronischen Dokumente zum Thema Lohn und Personal. Neben Kompaktwissen (als Datenbank-Dokumente) und Fachbüchern (als Datenbank-Dokumente) sind auch über 20 komprimierte Mandanten-Informationen (als Datenbank-Dokumente, EPUB-, PDF- und Microsoft Word-Dateien) integriert – und das zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal drei Monate kostenfrei.

Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal (Art.- Nr. 65650) .

nach oben

Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder
auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.

nach oben
nach oben
nach oben

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!