- Startseite
- Shop
- 12631 GmbH als Rechtsform für Familienunternehmen
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Auch bei der Rechtsformwahl von familiengeführten Unternehmen spielt die GmbH in Deutschland weiterhin eine große Rolle
Erscheinungstermin: September 2023
Als Familiengesellschaften werden allgemein Gesellschaften bezeichnet, deren Anteile in der Hand einer Unternehmer-Familie gehalten werden. Gegenstand und Zweck des Betriebes kann dabei die rein vermögensverwaltende Tätigkeit sein oder der Betrieb eines aktiven Gewerbes.
Da eine Kapitalgesellschaft weniger personalistisch geprägt ist als eine Personengesellschaft, kann auch eine familienfremde dritte Person mit der Geschäftsführung beauftragt werden. Dies kann dazu beitragen, Konflikte - insbesondere bei der Unternehmensnachfolge - zu vermeiden.
Das Kompaktwissen zeigt detailliert auf, bei welchen Konstellationen die Strukturierung einer Familiengesellschaft als GmbH vorteilhaft ist und bei welchen nicht.
GmbH als Rechtsform für Familienunternehmen
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
Das Angebot DATEV Verlagsmedien comfort bündelt sämtliche elektronischen Dokumente der Reihen
zu einem günstigen Monatspreis.
Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550).
Frau Ina Jähne Partnerin der Kanzlei Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB in Hannover und seit vielen Jahren als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig. Sie ist zudem schwerpunktmäßig im Berufsrecht tätig.
Frau Jähne ist Mitglied in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie ist Autorin verschiedener Beiträge zum Arbeits-, Gesellschafts- und Berufsrecht und in diesen Bereichen bundesweit als Dozentin tätig.Außerdem ist sie Lehrbeauftragte der Fresenius Fachhochschule im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!