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Auch bei der Rechtsformwahl von familiengeführten Unternehmen spielt die GmbH in Deutschland weiterhin eine große Rolle
Erscheinungstermin: September 2023
Als Familiengesellschaften werden allgemein Gesellschaften bezeichnet, deren Anteile in der Hand einer Unternehmer-Familie gehalten werden. Gegenstand und Zweck des Betriebes kann dabei die rein vermögensverwaltende Tätigkeit sein oder der Betrieb eines aktiven Gewerbes.
Da eine Kapitalgesellschaft weniger personalistisch geprägt ist als eine Personengesellschaft, kann auch eine familienfremde dritte Person mit der Geschäftsführung beauftragt werden. Dies kann dazu beitragen, Konflikte - insbesondere bei der Unternehmensnachfolge - zu vermeiden.
Das Kompaktwissen zeigt detailliert auf, bei welchen Konstellationen die Strukturierung einer Familiengesellschaft als GmbH vorteilhaft ist und bei welchen nicht.
GmbH als Rechtsform für Familienunternehmen
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Frau Ina Jähne Partnerin der Kanzlei Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB in Hannover und seit vielen Jahren als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig. Sie ist zudem schwerpunktmäßig im Berufsrecht tätig.
Frau Jähne ist Mitglied in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie ist Autorin verschiedener Beiträge zum Arbeits-, Gesellschafts- und Berufsrecht und in diesen Bereichen bundesweit als Dozentin tätig.Außerdem ist sie Lehrbeauftragte der Fresenius Fachhochschule im Handels- und Gesellschaftsrecht.
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