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Besonderheiten eines auf Immobilienverkäufe gerichteten Geschäftsmodells
Erscheinungstermin: Juli 2023
Erwerb und Weiterverkauf von Immobilien stellen ein in den vergangenen Jahren wachsendes Geschäftsmodell dar, dessen steuerliche Behandlung einige Besonderheiten nach sich zieht. Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen Objekte unverändert durchgehandelt werden, als auch in den Fällen, in denen zwischen An- und Verkauf weitergehende Leistungen, z. B. Projektierungs-, Planungs- oder Bauleistungen erfolgen.
In Abhängigkeit von der Rechtsform des „Grundstückshändlers“ können Gewinne generell der Besteuerung unterliegen oder auch grundsätzlich von der Besteuerung ausgenommen werden. Bei natürlichen Personen wurden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Grenzen gezogen, bei deren Überschreiten (3-Objekt-Grenze) bzw. Unterschreiten (10-Jahresfrist) eine planmäßige bzw. nicht ausschließlich privat motivierte Handlung vorliegt und insofern eine Ertragsbesteuerung anfällt.
Neben den ertragsteuerlichen Besonderheiten können sich auch im Bereich der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer relevante Auswirkungen ergeben.
Zusätzlich zu den grundlegenden steuerlichen Effekten eines Grundstückshandels zeigt die Mandanten-Info auf, wann die Gefahr besteht, dass der Handel mit Grundstücken als gewerblich einzustufen ist. Die daraus resultierenden Folgen werden erläutert und die Notwendigkeit der steuerlichen Beratung aufgezeigt.
Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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