Art.-Nr. 12665 | Mandanten-Info-Broschüre

Neuregelungen der Beiträge zur Pflegeversicherung 2023 (E-Book)

Neuregelungen der Beiträge zur Pflegeversicherung 2023

Neue Beiträge zur Pflegeversicherung

Mitteilungs- und Nachweispflichten

Korrekturmöglichkeiten

Erscheinungstermin
Juli 2023
Seitenzahl
25 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Ab 01.07.2023 werden die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung durch das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ neu ausgerichtet.

Seit dem Jahr 2005 müssen kinderlose Arbeitnehmer zusätzlich zu dem regulären Beitragssatz zur Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag entrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Beitragszuschlag in seiner derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Zur Sicherung der finanziellen Stabilität wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angehoben. Außerdem wird der Beitragszuschlag nach der Kinderzahl differenziert. Je nach Anzahl der Kinder staffelt sich künftig die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung. Beispielsweise wird für Versicherte mit einem Kind der Beitrag von 3,05 auf 3,4 % angehoben.

Da nunmehr nicht nur die Elterneigenschaft für die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge maßgeblich ist, sondern auch die Anzahl der Kinder, sind die Voraussetzungen ab 01.07.2023 gegenüber dem Arbeitgeber neu mitzuteilen und nachzuweisen.

Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit dieser Broschüre über die neuen Arbeitnehmerpflichten und die Änderungen, die neu zu beachten sind. Neben den Neuregelungen in der Pflegeversicherung erfahren Ihre Mandantinnen und Mandanten auch, welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind und erhalten Tipps zur Umsetzung.

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