Art.-Nr. 12665 | Mandanten-Info-Broschüre
Neuregelungen der Beiträge zur Pflegeversicherung 2023 (E-Book)
Neue Beiträge zur Pflegeversicherung
Mitteilungs- und Nachweispflichten
Korrekturmöglichkeiten
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Neue Beiträge zur Pflegeversicherung
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Art.-Nr. 12665
Neuer Beitragssatz und Beitragszuschläge ab 01.07.2023
Ab 01.07.2023 werden die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung durch das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ neu ausgerichtet.
Seit dem Jahr 2005 müssen kinderlose Arbeitnehmer zusätzlich zu dem regulären Beitragssatz zur Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag entrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Beitragszuschlag in seiner derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
Zur Sicherung der finanziellen Stabilität wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angehoben. Außerdem wird der Beitragszuschlag nach der Kinderzahl differenziert. Je nach Anzahl der Kinder staffelt sich künftig die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung. Beispielsweise wird für Versicherte mit einem Kind der Beitrag von 3,05 auf 3,4 % angehoben.
Da nunmehr nicht nur die Elterneigenschaft für die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge maßgeblich ist, sondern auch die Anzahl der Kinder, sind die Voraussetzungen ab 01.07.2023 gegenüber dem Arbeitgeber neu mitzuteilen und nachzuweisen.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit dieser Broschüre über die neuen Arbeitnehmerpflichten und die Änderungen, die neu zu beachten sind. Neben den Neuregelungen in der Pflegeversicherung erfahren Ihre Mandantinnen und Mandanten auch, welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind und erhalten Tipps zur Umsetzung.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
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