Art.-Nr. 12675 | Mandanten-Info-Broschüre
Betriebsveranstaltungen (E-Book)
Unveränderter Freibetrag ab 01.01.2024
Aktuelles BSG-Urteil vom 23.04.2024
Neues zu Führungskräfteveranstaltungen
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Unveränderter Freibetrag ab 01.01.2024
Aktuelles BSG-Urteil vom 23.04.2024
Neues zu Führungskräfteveranstaltungen
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Art.-Nr. 12675
Die wichtigsten Regelungen ab 01.01.2024 im Überblick
Betriebsausflüge, Jubilarfeiern und Weihnachtsfeiern sind klassische Betriebsveranstaltungen und freuen sich in nahezu sämtlichen Unternehmen großer Beliebtheit. Ab 01.01.2024 bleibt der bisher relevante Freibetrag von 110 Euro bestehen. Auf die geplante Anhebung des Freibetrags wurde verzichtet.
Die Broschüre zeigt Ihren Mandantinnen und Mandanten, wann überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt und welche Auslagen in die Ermittlung der Kosten einzubeziehen sind. Hierzu wird auch die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.04.2024 löst eine verspätetet durchgeführte Pauschalbesteuerung mit 25 % nicht mehr die Sozialversicherungsfreiheit aus. Außerdem hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil vom 27.03.2024 für Führungskräfteveranstaltungen entschieden, dass eine Pauschalbesteuerung mit 25 % in Frage kommt, auch wenn es sich um keine steuerfreie Betriebsveranstaltung handelt.
Abgerundet wird die Mandanten-Info mit Beispielen zur Pauschalbesteuerung bzw. Regelbesteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten, die von Verwaltung und Gerichten gegeben sind.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig.
Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet. Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
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