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Die wichtigsten Regelungen ab 01.01.2024 im Überblick
Erscheinungstermin: Juli 2024
Betriebsausflüge, Jubilarfeiern und Weihnachtsfeiern sind klassische Betriebsveranstaltungen und freuen sich in nahezu sämtlichen Unternehmen großer Beliebtheit. Ab 01.01.2024 bleibt der bisher relevante Freibetrag von 110 Euro bestehen. Auf die geplante Anhebung des Freibetrags wurde verzichtet.
Die Broschüre zeigt Ihren Mandantinnen und Mandanten, wann überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt und welche Auslagen in die Ermittlung der Kosten einzubeziehen sind. Hierzu wird auch die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.04.2024 löst eine verspätetet durchgeführte Pauschalbesteuerung mit 25 % nicht mehr die Sozialversicherungsfreiheit aus. Außerdem hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil vom 27.03.2024 für Führungskräfteveranstaltungen entschieden, dass eine Pauschalbesteuerung mit 25 % in Frage kommt, auch wenn es sich um keine steuerfreie Betriebsveranstaltung handelt.
Abgerundet wird die Mandanten-Info mit Beispielen zur Pauschalbesteuerung bzw. Regelbesteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten, die von Verwaltung und Gerichten gegeben sind.
Betriebsveranstaltungen
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
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