- Startseite
- Shop
- 32630 Betriebsveranstaltungen
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Die wichtigsten Regelungen ab 01.01.2024 im Überblick
Erscheinungstermin: Juli 2024
Betriebsausflüge, Jubilarfeiern und Weihnachtsfeiern sind klassische Betriebsveranstaltungen und freuen sich in nahezu sämtlichen Unternehmen großer Beliebtheit. Ab 01.01.2024 bleibt der bisher relevante Freibetrag von 110 Euro bestehen. Auf die geplante Anhebung des Freibetrags wurde verzichtet.
Die Broschüre zeigt Ihren Mandantinnen und Mandanten, wann überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt und welche Auslagen in die Ermittlung der Kosten einzubeziehen sind. Hierzu wird auch die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.04.2024 löst eine verspätetet durchgeführte Pauschalbesteuerung mit 25 % nicht mehr die Sozialversicherungsfreiheit aus. Außerdem hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil vom 27.03.2024 für Führungskräfteveranstaltungen entschieden, dass eine Pauschalbesteuerung mit 25 % in Frage kommt, auch wenn es sich um keine steuerfreie Betriebsveranstaltung handelt.
Abgerundet wird die Mandanten-Info mit Beispielen zur Pauschalbesteuerung bzw. Regelbesteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten, die von Verwaltung und Gerichten gegeben sind.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Betriebsveranstaltungen
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!