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Erleichterte Kapitalaufnahme für Start-ups sowie kleine und mittelgroße Unternehmen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Unternehmensgründungen in Deutschland erleichtern.
Es ebnet jungen Unternehmen einen unkomplizierteren Zugang zur Börse, zudem wird Mitarbeiterkapitalbeteiligung steuerlich attraktiver abgebildet in der Neufassung des § 19a Einkommensteuergesetz.
Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial haben damit bessere Möglichkeiten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg teilhaben lassen.
Dies dürfte v. a. für Start-ups interessant sein. So können sie Beschäftigte besser am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen, um im Wettbewerb Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Ergänzend wurde die Mehrstimmrechtsaktie für die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE) wieder eingeführt.
Das Kompaktwissen gibt Ihnen einen strukturierten und zusammenfassenden Überblick über die erleichterte Kapitalaufnahme für Start-ups sowie kleine und mittelgroße Unternehmen.
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
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Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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