Art.-Nr. 19542 | Mandanten-Info-Broschüre

Stolperfallen beim Kindergeld (E-Book)

Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

Mitwirkungspflichten als Bezugsberechtigter

Gefahr: Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Wann muss erhaltenes Kindergeld zurückerstattet werden?

Erscheinungstermin (vsl.)
Mai 2024
Seitenzahl (ca.)
16 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar

So einfach ist es: Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt. So kompliziert kann es werden: Wer unberechtigt Kindergeld bezieht, kann sich strafbar machen, weil er Steuern hinterzieht!

Problematisch können in diesem Zusammenhang beispielsweise Patchwork-Familien oder Wechselmodelle, aber auch Fälle werden, in denen die Eltern im In- oder Ausland getrennt leben: Gem. § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ist nur derjenige kindergeldbezugsberechtigt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. In solchen Konstellationen ist die kindergeldberechtigte Person nicht immer leicht identifizierbar. Der tatsächliche oder vermeintliche Bezugsberechtigte muss seinen Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen, wenn sich an den Umständen nach der Antragstellung etwas ändert. Vernachlässigt er diese Pflicht und lässt das Kindergeld weiter "laufen", hinterzieht er Steuern. Und zwar nicht etwa "nur" leichtfertig, sondern mit Vorsatz, denn die Familienkasse weist schon "penetrant" darauf hin, dass ihr Änderungen der Verhältnisse mitgeteilt werden müssen.

Die Folgen sind wenig erfreulich: Es drohen Geldbußen und Rückforderungen bis zu zehn Jahren.

Wann Ihre Mandantinnen und Mandanten Anspruch auf Kindergeld haben, wann nicht, wann sie was der Familienkasse mitteilen müssen, um nicht in die Falle "Steuerhinterziehung" zu tappen und was sich unter Umständen mit der neuen Kindergrundsicherung ab 2025 ändern wird, erfahren Ihre Mandanten in dieser Mandanten-Info-Broschüre.

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