Art.-Nr. 32392 | Mandanten-Info-Broschüre
Stolperfallen beim Kindergeld
Mitwirkungspflichten als Bezugsberechtigter
Gefahr: Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
Wann muss erhaltenes Kindergeld zurückerstattet werden?
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Mitwirkungspflichten als Bezugsberechtigter
Gefahr: Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
Wann muss erhaltenes Kindergeld zurückerstattet werden?
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Art.-Nr. 32392
Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen
So einfach ist es: Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt. So kompliziert kann es werden: Wer unberechtigt Kindergeld bezieht, kann sich strafbar machen, weil er Steuern hinterzieht!
Problematisch können in diesem Zusammenhang beispielsweise Patchwork-Familien oder Wechselmodelle, aber auch Fälle werden, in denen die Eltern im In- oder Ausland getrennt leben: Gem. § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ist nur derjenige kindergeldbezugsberechtigt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. In solchen Konstellationen ist die kindergeldberechtigte Person nicht immer leicht identifizierbar. Der tatsächliche oder vermeintliche Bezugsberechtigte muss seinen Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen, wenn sich an den Umständen nach der Antragstellung etwas ändert. Vernachlässigt er diese Pflicht und lässt das Kindergeld weiter "laufen", hinterzieht er Steuern. Und zwar nicht etwa "nur" leichtfertig, sondern mit Vorsatz, denn die Familienkasse weist schon "penetrant" darauf hin, dass ihr Änderungen der Verhältnisse mitgeteilt werden müssen.
Die Folgen sind wenig erfreulich: Es drohen Geldbußen und Rückforderungen bis zu zehn Jahren.
Wann Ihre Mandantinnen und Mandanten Anspruch auf Kindergeld haben, wann nicht, wann sie was der Familienkasse mitteilen müssen, um nicht in die Falle "Steuerhinterziehung" zu tappen und was sich unter Umständen mit der neuen Kindergrundsicherung ab 2025 ändern wird, erfahren Ihre Mandanten in dieser Mandanten-Info-Broschüre.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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