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Gutscheine umsatzsteuerlich richtig einordnen und behandeln
Erscheinungstermin: Februar 2021
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gesetzlich neu geregelt. Damit wird die sog. Gutschein-Richtlinie (Richtlinie (EU)2016/1065) in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen des § 3 Abs. 13 - 15 UStG gelten ab 01.01.2019.
Die Mandanten-Info stellt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gutscheines dar und klärt Abgrenzungsfragen zu Preisnachlässen, Rabatten etc.
Die Begriffe Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine werden anschaulich erläutert, so dass der Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmt und deren korrekte umsatzsteuerliche Behandlung erfolgen kann.
Eine Infografik hilft, die Thematik auf einen Blick zu erfassen.
Die am 01.01.2019 in Kraft getretenen Regelungen zu den Gutscheinen haben zu einer Rechtsunsicherheit geführt. In bestimmten Konstellationen ist es möglich, dass es zu einer abweichenden umsatzsteuerlichen Beurteilung durch die Finanzverwaltung kommt. Hier soll ein geplantes BMF-Anwendungsschreiben Abhilfe schaffen.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Außerdem haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word-Format vorbereitet, das Sie sich hier bequem herunterladen können.
Gutscheine
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
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