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Die neuen steuerlichen Voraussetzungen
Erscheinungstermin: Juli 2021
Warengutscheine und Gutscheinkarte – um die Begriffe Geldleistung und Sachbezug steuerrechtlich besser abzugrenzen, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits im Frühjahr 2020 ein Schreiben angekündigt.
Zwischenzeitlich ist am 19.01.2021 die abgestimmte Nichtbeanstandungsregelung in Kraft getreten. Das bedeutet für Unternehmen: Bis zum 31.12.2021 hat die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn Gutscheine und Sachbezugskarten die sog. ZAG-Kriterien (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) nicht erfüllen. Damit konnten auch sog. „Open Loop“-Karten noch bis Ende 2021 und damit entgegen der gesetzlichen Regelung sanktionsfrei als Sachbezug genutzt werden.
Seit dem 01.01.2022 gelten nun für alle Sachbezugskarten die ZAG-Regelungen und die neue 50-Euro-Freigrenze. Inzwischen hat die Finanzverwaltung die verbindliche Interpretation zur Anwendung der Regelungen auch vorgelegt.
Die Broschüre stellt die neuen Regelungen zur Abgabe von Warengutscheinen und Geldkarten mit Wirkung ab 01.01.2022 dar. Machen Sie damit Ihre Mandantinnen und Mandanten auf dieses aktuelle und in allen Unternehmen relevante Thema rechtzeitig aufmerksam.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Warengutscheine und Guthabenkarten für Beschäftigte
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
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