Art.-Nr. 32490 | Mandanten-Info-Broschüre
Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021

Einführung One-Stop-Shop-Verfahren ab 01.07.2021
Import One-Stop-Shop für Fernverkäufe
Überblick mit anschaulichen Beispielen
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Einführung One-Stop-Shop-Verfahren ab 01.07.2021
Import One-Stop-Shop für Fernverkäufe
Überblick mit anschaulichen Beispielen
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 32490
Einführung eines neuen One-Stop-Shop (OSS-Verfahrens) zum 01.07.2021
Durch das Jahressteuergesetz 2020 werden mit Wirkung ab 01.07.2021 Änderungen zur Umsetzung der 2. Stufe des Digitalpakets in das deutsche Recht umgesetzt, die zu Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel führen sollen.
Mit dem Digitalpaket soll das Bestimmungslandprinzip bei Leistungen an Privatpersonen weitgehend umgesetzt werden. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat erfolgen soll, in dem der Verbrauch tatsächlich stattfindet.
Registrierungen für umsatzsteuerliche Zwecke im Bestimmungsland sollen für das leistende Unternehmen vermieden werden. Das Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“, der sogenannte One-Stop-Shop, wird ausgedehnt. Hiermit soll ermöglicht werden, dass Unternehmen sich nur in ebenjenem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen, in dem sie ansässig sind. Im Anschluss müssen nur im registrierten EU-Mitgliedstaat die Erklärungspflichten für Inlands- und Auslandsumsätze erfüllt werden.
Die Mandanten-Information „Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die für den Online-Handel neu geltenden Verfahren.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
nach obenDATEV MyMarketing
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Der Preis für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt 2,48 Euro pro Stück bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück. Die Lieferzeit beträgt ca. 7 Tage.
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 32490
Einführung eines neuen One-Stop-Shop (OSS-Verfahrens) zum 01.07.2021
Fragen zu Umfang und Bestellung beantwortet Ihnen gerne ein DATEV-Mitarbeiter:
0800 3283825 oder Kontakt Hilfe und Unterstützung bei der Arbeit mit unseren Produkten Häufigste Fragen zur BestellungSie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!