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- 32490 Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021
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Einführung eines neuen One-Stop-Shop (OSS-Verfahrens) zum 01.07.2021
Erscheinungstermin: Juni 2021
Mit Wirkung ab 01.07.2021 wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen zur Umsetzung der 2. Stufe des Digitalpakets in das deutsche Recht umgesetzt, die zu Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel geführt haben.
Mit dem Digitalpaket wird das Bestimmungslandprinzip bei Leistungen an Privatpersonen weitgehend umgesetzt. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat erfolgen soll, in dem der Verbrauch tatsächlich stattfindet.
Registrierungen für umsatzsteuerliche Zwecke im Bestimmungsland für das leistende Unternehmen werden vermieden. Das Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“, der sogenannte One-Stop-Shop, wurde ausgedehnt.
Hiermit wird ermöglicht, dass Unternehmen sich nur in ebenjenem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen, in dem sie ansässig sind. Im Anschluss müssen nur im registrierten EU-Mitgliedstaat die Erklärungspflichten für Inlands- und Auslandsumsätze erfüllt werden.
Die Mandanten-Information „Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die für den Online-Handel seit 01.07.2021 geltenden Verfahren.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Finanzwirt
Michael Langer, geb. 1954, ist Diplom-Finanzwirt. Er war über 30 Jahre in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Bereich Umsatzsteuerharmonisierung in der EU sowie als Referent in einem der für nationales Umsatzsteuerrecht zuständigen Referate tätig.
Seine Schwerpunkte sind Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr, Leistungsort und das Besteuerungsverfahren. Er ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Umsatzsteuerrecht.
Zudem ist Michael Langer Mitherausgeber und Autor des Umsatzsteuer-Kommentars Reiß/ Kraeusel/ Langer sowie Autor zur Umsatzsteuer bei weiteren Kommentaren.
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