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DATEV bietet Lösungen für ...
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Internationale steuerliche Aspekte rund um das Homeoffice
Erscheinungstermin: November 2021
Das Leben und Arbeiten wird immer mobiler und ortsunabhängiger. In vielen Berufen kann man quasi mit einem Notebook von überall auf der Welt arbeiten. Dies hat Auswirkungen auf die Steuerpflicht.
Unsere Besteuerung richtet sich nach verschiedenen Prinzipien. Nach dem Wohnsitz-Prinzip sind natürliche Personen z. B. dort steuerpflichtig, wo sie einen Wohnsitz haben. Dieses Prinzip kann beispielsweise bei Arbeitnehmenden in grenzüberschreitenden Fällen mit dem sog. Tätigkeitsort-Prinzip kollidieren, wenn die Arbeit beispielsweise in einem im Ausland gelegenen Arbeitszimmer ausgeübt wird.
Für Unternehmen gilt die Sitz-Theorie. Hier richtet sich die Steuerpflicht nach dem Sitz der Gesellschaft.
Auch hier kann es in internationalen Fällen zu Abweichungen führen, wenn sich zum Beispiel die Geschäftsleitung im Ausland aufhält und hier eine Betriebsstätte begründet wird. Doch kann ein Arbeitszimmer eine Betriebsstätte sein und wann? Welche Folgen resultieren bei einer möglichen Sitzverlagerung ins Ausland?
Die Mandanten-Info-Broschüre soll Ihren Mandantinnen und Mandanten einen ersten Einblick liefern und mögliche Problemfelder aufzeigen, die eine Verlegung des Arbeitsplatzes ins Ausland mit sich bringt.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Homeoffice im Ausland
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Steuerberater
Ralph Homuth ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hamburg. Seine Heimatinsel Sylt verließ er 5 Jahre nach seiner Berufsausbildung in einem Steuerbüro, um in Hamburg in der Filmbranche tätig zu werden. Hier arbeitete er zunächst als Filmgeschäftsführer. Später leitete er eigenverantwortlich als Produktionsleiter die Herstellung von Fernsehserien- und Filmproduktionen. Er war insgesamt 15 Jahre im Finanzbereich der Filmbranche tätig, u. a. für Studio Hamburg, Network Movie, die neue deutsche Filmgesellschaft, Filmpool und andere Filmhersteller.
Nach seinem berufsbegleitenden Bachelorstudium in Betriebswirtschaft absolvierte er sein Masterstudium in Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht und schließlich das Steuerberaterexamen.
Im Jahr 2015 veröffentlichte Ralph Homuth seine Abschlussarbeit über die „Besteuerung ausländischer Künstler im Rahmen einer Filmproduktion im Inland“. Seit 2016 folgten zahlreiche Aufsätze insbesondere für einen Steuerrechtsverlag.
Als Pionier veröffentliche Ralph Homuth im Jahr 2018 einen Aufsatz für einen Steuerrechtsverlag zu steuerlichen Aspekten rund um Blogger, Influencer, Youtuber und Co. Seitdem schreibt er ebenfalls als Blogger für einen Experten-Blog. Im Jahr 2020 veröffentlichte er sein Buch „Vom Influencer zum Insolvenzer“.
Seine Spezialgebiete sind die Immobilien- und Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Zu seinen Mandanten und Geschäftspartnern zählen Medienunternehmen, Filmproduzenten, Künstler sowie Blogger, Influencer, Let’s Player und Youtuber.
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