Art.-Nr. 32624 | Mandanten-Info-Broschüre
Minijobs
Neue aktuelle Beitragssätze
Neuregelungen bei der kurzfristigen Beschäftigung
Gesetzlicher Mindestlohn bei Minijobs ab 01.01.2024
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Neue aktuelle Beitragssätze
Neuregelungen bei der kurzfristigen Beschäftigung
Gesetzlicher Mindestlohn bei Minijobs ab 01.01.2024
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Art.-Nr. 32624
Was Sie bei geringfügiger Beschäftigung beachten müssen
In Unternehmen annähernd jeder Größe und Branche werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt.
Auch nach der Minijob-Reform 2013 hat sich in diesem Bereich vieles getan. Nach wie vor gibt es eine Vielzahl besonderer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen, die beachtet werden müssen
So bleibt die korrekte Abrechnung dieser Beschäftigungsverhältnisse schwierig. Auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der zum 01.01.2024 angestiegen ist, hat weitreichende Folgen für Minijobs.
Die aktualisierte Ausgabe der Broschüre erläutert Ihren Mandantinnen und Mandanten anschaulich den neuesten Stand der wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Gut informiert, können auf diese Weise spätere Abrechnungsfehler vermieden werden.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
nach obenDATEV MyMarketing
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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Was Sie bei geringfügiger Beschäftigung beachten müssen
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