Art.-Nr. 35199 | Kompaktwissen Baugewerbe
Umsatzsteuer im Baugewerbe, 2. Auflage

Richtige umsatzsteuerliche Einordnung von Bauleistungen
Fehler bei der Rechnungsstellung vermeiden
Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen sichern
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Art.-Nr. 35199
Bauleistungen umsatzsteuerlich richtig einordnen und behandeln.
Die Umsatzsteuer ist für das Baugewerbe ein regelrechtes Mienenfeld geworden. Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und den beiden nationalen Rechtsetzungspolen (Rechtsprechung und Finanzverwaltung) müssen die Bauleistungen Ihrer Mandantinnen und Mandanten im Baugewerbe richtig eingeordnet werden. Eine Werklieferung kann andere Rechtsfolgen haben als eine Werkleistung oder die Leistung eines Bauträgers. Auch die Frage, ob die Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, einem Bauwerk, einer Betriebsvorrichtung oder mit sonstigen Leistungen steht, kann Schwierigkeiten bereiten - und eine Falscheinordnung zu teuren Fehlern führen.
Hinzu kommt, dass der Bauleistungsbegriff nicht europarechtlich harmonisiert ist. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (z.B. Subunternehmer aus Polen) kann dieser Aspekt weitere Sprengkraft entfalten.
Weitere Fehlerquelle ist die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen und der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Werden hier Fehler gemacht, kann es zu unerfreulichen Steuerforderungen des Finanzamts kommen, Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren).
Das praxisnahe Kompaktwissen gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung, insbesondere bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren).
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