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Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Zunehmend beziehen Unternehmen im Inland Dienstleistungen aus dem europäischen oder dem sonstigen Ausland. Dabei kann sich nach § 13b UStG die Steuerschuld verlagern, sodass der inländische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für die an ihn erbrachte Leistung an sein Finanzamt abzuführen hat. Auf der anderen Seite erschließen zunehmend nur in Deutschland ansässige Unternehmen neue Tätigkeitsfelder im europäischen Gemeinschaftsgebiet bzw. Drittland.
Bevor aber die richtigen umsatzsteuerrechtlichen Folgen gezogen werden können, heißt es, den Ort der sonstigen Leistung sicher zu bestimmen. Denn nur Leistungen, die im Inland erbracht werden, unterliegen der deutschen Umsatzsteuer. Die zutreffende Ortsbestimmung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist oft schwierig und bedarf sorgfältiger Überlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass das deutsche Umsatzsteuerrecht mit § 3a bis § 3g UStG derartig komplexe Regelungen zur Bestimmung des Leistungsortes geschaffen hat, dass es selbst fachkundigen Anwendern des Gesetzes schwerfällt, die richtige umsatzsteuerrechtliche Einordnung zu treffen.
Die besonderen Verfahren des One-Stop-Shop, die Erstellung einer zusammenfassenden Meldung oder auch die Beantragung der Erstattung von im Ausland gezahlten Vorsteuern bedürfen hierbei noch besonderer Beachtung.
Das Kompaktwissen unterstützt bei Zweifelsfragen und weist auf Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke hin, die es zu durchdenken und zu beachten gilt.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen, 2. Auflage
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Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
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