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Neue Anforderung für die Übermittlung der E-Bilanz durch die Taxonomie 6.5 bei der Bilanzierung von Beteiligungen an einer Personengesellschaft
Erscheinungstermin: November 2022
Beteiligungen von Gesellschaftern an einer Personengesellschaft unterliegen speziellen steuerlichen Vorschriften. So hat der Ansatz einer Beteiligung in der Steuerbilanz, abweichend gegenüber der Handelsbilanz, in der auf die fortgeführten Anschaffungskosten abzustellen ist, nach der Spiegelbildmethode zu erfolgen. Dies wird durch die Taxanomie 6.5 für die E-Bilanz Übermittlung gefordert und ist für Wirtschaftsjahre ab 2022 anzuwenden.
Steuerlich betrachtet ist die Beteiligung an einer Personengesellschaft kein eigenständiges Wirtschaftsgut. Nach Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist die Beteiligung mit den anteiligen Buchwerten aller aktiven und passiven Wirtschaftsgüter anzusetzen.
Dies gilt sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch im Rahmen der Folgebilanzierung, sodass der Beteiligungsbuchwert i. d. R. jährlich anzupassen ist.
Das Kompaktwissen informiert über die konkreten Anforderungen bei der Beteiligungsbilanzierung durch die Spiegelbildmethode, zeigt Varianten auf und gibt Antworten auf daraus resultierende Praxisprobleme.
Spiegelbildmethode
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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