- Startseite
- Shop
- 77527 Geringfügige Beschäftigung – die Prognoseentscheidung in der Praxis
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Vor dem Minijob u. der kurzfristigen Beschäftigung liegt zwingend die Prognoseentscheidung des Arbeitgebers zum Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung.
Die korrekte Abrechnung von Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen ist Ihnen bekannt. In der Praxis erweist sich jedoch die vorgelagerte Entscheidung, ob eine Beschäftigung die Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung erfüllt, oft als anspruchsvoll. Zwar ist hierfür nicht die berühmte Glaskugel erforderlich, aber doch ein solides Hintergrundwissen.
Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Beschäftigung weiterhin als Minijob gilt, wenn der Arbeitgeber bereits im Voraus weiß, dass die Minijobgrenze in drei oder vier Monaten des Jahres überschritten wird. Kann ein Arbeitnehmer beim Wechsel des Minijobs im laufenden Kalenderjahr zweimal die Minijobgrenze erreichen? Sind Arbeitszeitkonten bei Minijobs zulässig, und wenn ja, wie werden sie rechtssicher gestaltet?
Diese und viele andere schwierige Praxisfragen zur korrekten Prognoseentscheidung bei Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung erläutern wir Ihnen in diesem Seminar.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im März 2024.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Seminarbegleitende Unterlagen
Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Teilnahme an einem Online-Seminar erhält der angemeldete Teilnehmer seine Weiterbildungsbescheinigung digital und automatisch über die DATEV Mitteilungen oder per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Nutzen Sie nach Möglichkeit die DATEV-Authentifizierung für Ihre Buchung.
Gastbestellungen verursachen Zusatzaufwand und werden mit zeitlicher Verzögerung erfasst.
Allgemeine Informationen
Online-Seminar
Bitte melden Sie sich zum gewünschten Termin Ihres Online-Seminars stets möglichst rechtzeitig an, spätestens aber drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn. Im Regelfall ca. zehn Arbeitstage vor Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Veranstaltungsbestätigung per DATEV Mitteilungen oder E-Mail. Sie beinhaltet den Link zu Ihrem "virtuellen Seminarraum", die Zugangsdaten sowie weitere Informationen.
Wir bitten Sie, sich etwa 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf der Online-Seminar-Plattform einzuloggen.
Weitere Informationen Leistungsbeschreibung Online-Seminar
Leistungsbeschreibung Online-Seminar/Online-Seminar mit Übung (Dok.-Nr. 0903119)
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!