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- 77572 Geringfügige Beschäftigung – die Prognoseentscheidung in der Praxis
DATEV bietet Lösungen für ...
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Vor dem Minijob u. der kurzfristigen Beschäftigung liegt zwingend die Prognoseentscheidung des Arbeitgebers zum Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung.
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauDie korrekte Abrechnung von Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen ist Ihnen bekannt. In der Praxis erweist sich jedoch die vorgelagerte Entscheidung, ob eine Beschäftigung die Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung erfüllt, oft als anspruchsvoll. Zwar ist hierfür nicht die berühmte Glaskugel erforderlich, aber doch ein solides Hintergrundwissen.
Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Beschäftigung weiterhin als Minijob gilt, wenn der Arbeitgeber bereits im Voraus weiß, dass die Minijobgrenze in drei oder vier Monaten des Jahres überschritten wird. Kann ein Arbeitnehmer beim Wechsel des Minijobs im laufenden Kalenderjahr zweimal die Minijobgrenze erreichen? Sind Arbeitszeitkonten bei Minijobs zulässig, und wenn ja, wie werden sie rechtssicher gestaltet?
Diese und viele andere schwierige Praxisfragen zur korrekten Prognoseentscheidung bei Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung erläutern wir Ihnen in diesem Lernvideo.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im März 2024.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich "Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297
Nachweis
Nach der Durcharbeit eines Lernvideos finden Sie Ihre Weiterbildungsbescheinigung auf der DATEV Lernplattform online in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Nachweise“ zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV-Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
Ab wann können Sie das Video ansehen?
Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.
Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter:
go.datev.de/leon
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Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.
Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.
Flatrate Lernvideo
Wenn für Ihre Kanzlei ein Flatrate-Lernvideo-Vertrag vorliegt, steht Ihnen dieses Video auf der DATEV Lernplattform online unter go.datev.de/leon zur Verfügung. Eine separate Bestellung dieses Lernvideos ist nicht notwendig.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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