Erklärung zur Unternehmensführung 2017

Gemäß § 9 Abs. 3 GenG hat der Vorstand der DATEV für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Der Vorstand definiert als erste Führungsebene die Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten, als zweite Führungsebene die Abteilungsleiter und Leitenden Berater.

Die bislang festgelegten Zielgrößen waren bis zum 30. Juni 2017 zu erreichen. Für die erste Führungsebene wurde die Frauenquote bei einer Zielgröße von 22 % mit 19 % leicht unterschritten. Grund hierfür ist ein noch zu geringer Frauenanteil bei den Ernennungen, der hinter den Erwartungen des Vorstands im Prozess der Führungskräfteentwicklung zurückgeblieben ist. Bei den Abteilungsleitern und Leitenden Beratern wurde die Zielgröße von 22 % mit 24 % übertroffen.

Die gemäß § 9 Abs. 4 GenG durch den Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für Vorstand und Aufsichtsrat, die ebenfalls bis zum 30. Juni 2017 zu erreichen waren, wurden wie folgt erreicht bzw. übertroffen: Die Zielgröße von 20 % für den Vorstand wurde mit 20 % erreicht, die Zielgröße von 16,66 % für den Aufsichtsrat wurde mit 25 % übertroffen.

Am 24. Mai 2017 hat der Vorstand für die erste Führungsebene bestehend aus Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten eine Zielgröße von 22 % festgelegt. Für die zweite Führungsebene, Abteilungsleiter und Leitende Berater, wurden 30 % beschlossen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG am 28. Juni 2017 für das Gremium selbst einen Frauenanteil von 25 % und für den Vorstand einen Frauenanteil von 20 % festgelegt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen gelten für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2017 und sollen jeweils bis spätestens 30. Juni 2022 erreicht werden.

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