Corporate Governance
Hier finden Sie die Corporate Governance-Berichte sowie die Erklärung zur Unternehmensführung.
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Gemäß § 9 Abs. 3 GenG hat der Vorstand der DATEV für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Der Vorstand definiert als erste Führungsebene die Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten, als zweite Führungsebene die Abteilungsleitung und Leitende Beratung.
Der Vorstand hat im Jahr 2022 für die erste Führungsebene bestehend aus Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten eine Zielgröße von 30 % festgelegt. Für die zweite Führungsebene, Abteilungsleitung und Leitende Beratung, wurden gleichermaßen 30 % beschlossen. Zum Stichtag 31.12.2023 betrug der Frauenanteil jeweils rund 25 % für die erste und rund 27 % für die zweite Führungsebene.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG im Jahr 2022 für das Gremium selbst einen Frauenanteil von 25 % (Frauenanteil zum Stichtag 31.12.2023: 33 %) und für den Vorstand einen Frauenanteil von 20 % (Frauenanteil zum Stichtag 31.12.2023: 40 %) festgelegt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen gelten jeweils für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2022 und sollen jeweils bis spätestens 30. Juni 2025 erreicht werden.
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