Corporate Governance Bericht 2020

Corporate Governance Bericht der DATEV eG mit dem Sitz in Nürnberg (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „DATEV“ genannt) für das Geschäftsjahr 2020.

Corporate Governance ist der Ordnungsrahmen für die Führung und Kontrolle unserer Genossenschaft.

Die für DATEV relevante Corporate Governance sehen wir im Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. mit Stand vom 18.09.2017 (nachfolgend „DGRV-Kodex“ genannt) transparent und nachvollziehbar abgebildet.

Wir unterstützen in ständiger Praxis die Empfehlungen und Anregungen des DGRV-Kodex.

Abweichungen von den Empfehlungen des DGRV-Kodex legen wir nach dessen Maßgaben offen.

Im Geschäftsjahr 2020 ist unsere Genossenschaft wie folgt von den Empfehlungen des DGRV-Kodex abgewichen:

  • Ziffer 5.1.2: Ein während des Geschäftsjahrs verlängerter Vorstandsvertrag endet sieben Monate nach der Zeit, zu der der Vorstand das Lebensjahr vollendet hat, in dem er in die Regelaltersrente eingetreten wäre. Die Genossenschaft wünscht keinen unterjährigen Wechsel innerhalb eines Vorstandsressorts vor der Entscheidung der Vertreterversammlung über die Entlastung des ausscheidenden Vorstands (vgl. § 30 Abs. 1 der Satzung).
  • Ziffer 5.4.1: Unsere Satzung regelt keine Altersbeschränkung für Aufsichtsratsmitglieder. Allerdings sieht die DATEV-Satzung in § 21 Abs. 1 Satz 3 eine eingeschränkte Möglichkeit der Wiederwahl von Aufsichtsräten der Anteilseignerseite vor.

Mit Blick auf die Anregung in Ziffer 2.2.3 des DGRV-Kodex informieren wir vorsorglich über die folgende mögliche Abweichung:

  • Vorstand und Aufsichtsrat wollen sich nicht davon leiten lassen, dass eine ordentliche Vertreterversammlung nach 4 bis 6 Stunden beendet sein sollte. Bedingt durch die Corona-Pandemie fand am 10./11.12.2020 die Vertreterversammlung der DATEV im Online-Format statt. Die Versammlung erstreckte sich zeitanteilig über zwei Tage. Aus Sicht der Genossenschaft ist unklar, ob die offensichtlich für Präsenzversammlungen vorgesehene Anregung des DGRV-Kodex in Ziffer 2.2.3 auf virtuelle Vertreterversammlungen gem. Art. 2, § 3 Abs. 1 des Covid19-Abmilderungsgesetzes Anwendung findet. Daher informieren wir vorsorglich über eine mögliche Abweichung von der Anregung des Kodex.

Vorstand und Aufsichtsrat der DATEV weisen außerdem darauf hin, dass die Vertreter unserer Genossenschaft jährlich im Rahmen der Vertreterversammlung über Höhe, Zusammensetzung und Entwicklung der Gesamtvergütung des Vorstands informiert werden, obwohl dies weder das Gesetz noch der DGRV-Kodex verlangen.

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