Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Gemäß § 9 Abs. 3 GenG hat der Vorstand der DATEV für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Der Vorstand definiert als erste Führungsebene die Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten, als zweite Führungsebene die Abteilungsleitung und Leitende Beratung.

Der Vorstand hat im Jahr 2017 für die erste Führungsebene bestehend aus Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten eine Zielgröße von 22 % festgelegt. Für die zweite Führungsebene, Abteilungsleitung und Leitende Beratung, wurden 30 % beschlossen. Zum Stichtag 31.12.2020 betrug der Frauenanteil jeweils knapp 23 % für die erste Führungsebene und für die zweite Führungsebene.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG im Jahr 2017 für das Gremium selbst einen Frauenanteil von 25 % (Frauenanteil zum Stichtag 31.12.2020: 33 %) und für den Vorstand einen Frauenanteil von 20 % (Frauenanteil zum Stichtag 31.12.2020: 40 %) festgelegt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen gelten für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2017 und sollen jeweils bis spätestens 30. Juni 2022 erreicht werden.

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