DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Im Fokus
Auch in Corona-Zeiten vertrauen viele mittelständische Unternehmen auf die Expertise ihrer Steuerberater. Sie haben fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Situation und die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um einen breiteren Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage im Mittelstand zu erlangen, hat DATEV bis März 2022 eine regelmäßige Befragung unter ihren Mitgliedskanzleien durchgeführt.
Die Befragungswelle vom 4.-8. Februar 2022 zeigt: Es könnte auch schlimmer sein. Den Befragten zufolge steigt das Insolvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen wieder deutlich an. Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirksam: Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz dank der Unterstützungleistungen mit 2 Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021. Ein zunehmendes Problem im Mittelstand sind Lieferengpässe, die sich auf Leistungserbringung, Beschaffungskosten und die Liquidität auswirken.
Umfrageergebnisse zeichnen ein ambivalentes Bild: Einerseits steigt den Befragten zufolge das Insolvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen wieder deutlich an: Gäbe es keine staatlichen Unterstützungsleistungen, wären aktuell 22 Prozent der Unternehmen betroffen (Sommer 2021: 13 Prozent). Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirksam: Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz mit 2 Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021.
Ein zunehmendes Problem im Mittelstand sind Lieferengpässe, die direkt oder indirekt durch die Pandemie verursacht sind. 22 Prozent der Unternehmen sind laut ihren Steuerberaterinnen und Steuerberatern betroffen. Meist verursachen die Lieferengpässe Verspätungen bei der Leistungserbringung (83 Prozent Nennungen), gestiegene Beschaffungskosten, die nicht weitergegeben werden können (69 Prozent Nennungen) und Liquiditätsengpässe (40 Prozent Nennungen).
Nachdem die Einschätzung der Gefährdungslage bei Unternehmen in der Vorwelle deutlich angestiegen ist, ist sie nun auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung im April 2020 zurückgegangen. Die Anzahl der Unternehmen, denen ohne staatliche Hilfen die Insolvenz droht, hat sich halbiert. Steuerkanzleien kritisieren nach wie vor die unklare Definition der Voraussetzungen für Beantragung von Überbrückungshilfen, fühlen sich im Vergleich zum Februar jedoch etwas besser in der Lage, diese zu bearbeiten.
Der durchschnittliche Anteil an Unternehmen, die ohne staatliche Hilfen als existenzgefährdet eingestuft werden, hat sich im Vergleich zur vorherigen Umfragewelle (Februar 2021) von 27 Prozent auf 13 Prozent mehr als halbiert. Der Anteil der befürchteten Marktaustritte trotz staatlicher Hilfen ging von vier Prozent auf zwei Prozent zurück.
Dass Unternehmen die Krise nicht überstehen, wird vor allem damit begründet, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst (65 Prozent), nicht ausreichend ist (49 Prozent) beziehungsweise sich der Mandant schon vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befand (42 Prozent), aber auch an der verspäteten Auszahlung der Hilfen (39 Prozent).
Nachdem die Einschätzung der Gefährdungslage bei Unternehmen seit dem ersten Lockdown stetig abnahm, steigt diese in der neunten Welle wieder deutlich an. Immer mehr Unternehmen droht ohne staatliche Hilfen die Insolvenz. Steuerkanzleien kritisieren unklare Definitionen der Voraussetzungen für Beantragung von Überbrückungshilfen.
Immer mehr Kanzleien sehen Defizite in der Qualität der bereitgestellten Informationen zur Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfen. Während dieser Punkt im September 2020 lediglich von 19 Prozent der befragten Kanzleien bemängelt wurde, sehen hierin nun 50 Prozent einen Missstand. Nur noch 13 Prozent der befragten Kanzleien geben an, ganz oder teilweise in der Lage zu sein, die Anträge problemlos zu bearbeiten.
Nachdem in den letzten Monaten die Einschätzung der Steuerberater von einer stetig sinkenden Gefährdungslage unter ihren meist mittelständischen Mandanten zeugten, setzt sich dieser Trend im November nicht mehr fort: Mit dem Lockdown light ist auch die das Risiko einer Insolvenz trotz staatlicher Unterstützungsleistungen wieder leicht gestiegen.
Der Anteil an Mandanten, die ohne staatliche Unterstützungsleistungen insolvenzgefährdet sind, ist im Vergleich zur Vorwelle im September unverändert bei 16 Prozent. Der Anteil an Unternehmen, die auch mit staatlichen Hilfen insolvenzgefährdet sind, ist sogar um einen Prozentpunkt auf nunmehr vier Prozent gestiegen.
Das Konjunkturpaket trägt zur Fortsetzung der in den vergangenen Befragungswellen festgestellten Tendenz bei, dass die Steuerberater immer weniger Mandanten als in ihrer Existenz gefährdet sehen. Dennoch wagen die Kanzleien mehrheitlich (52 Prozent) keine Prognose, wie sich die wirtschaftliche Lage ihrer Mandanten in den nächsten 3 Monaten weiter entwickeln wird: Während 20 Prozent sogar eine Verschlechterung erwarten, rechnen nur ungleich mehr (28 Prozent) mit einer Verbesserung. Die ihnen zugewiesene Compliance-Rolle bei der Fördermittelbeantragung bewerten 67 Prozent der Kanzleien als ein geeignetes Mittel gegen Missbrauch.
Das Konjunkturpaket trägt zu einer weiterhin positiven Entwicklung der Gefährdungslage bei den mittelständischen Unternehmen bei, auch wenn sie noch immer keinen Anlass zur Beruhigung bietet: So sind noch 16 Prozent der Mandanten ohne staatliche Hilfen insolvenzgefährdet (Vorwelle: 22 Prozent), mit Hilfen sind es 3 Prozent (Vorwelle: 4 Prozent).
In der sechsten Befragungswelle (19.-23.6.2020, 416 Teilnehmer) bleibt die Gefährdungslage der Unternehmen in etwa auf dem Niveau der Vorwelle. Trotz des umfangreichen Konjunkturpakets, das die Bundesregierung am 1. Juli verabschiedet hat, zeichnen die Steuerberater hinsichtlich der Zukunft ihrer meist mittelständischen Mandanten allerdings ein ambivalentes Bild: 38 Prozent der Kanzleien halten weitere Insolvenzen aus ihrem Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten für wahrscheinlich. Genauso viele Kanzleien sind aber auch optimistisch, dass ihr Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten von Insolvenzen verschont bleibt.
Steuerberater zeichnen trotz Konjunkturpakets ein ambivalentes Bild zur Zukunft ihrer Mandanten: 38% fürchten in den nächsten 6 Monaten weitere Insolvenzen unter ihren Mandanten. Genauso viele Kanzleien glauben, dass ihre Mandanten davon verschont bleiben. Auch der Zeitpunkt des Konjunkturpakets polarisiert die Steuerberater: Für 34% kommen die Maßnahmen zu spät, 27% finden den Zeitpunkt richtig.
Die aktuelle Gefährdungslage bei den mittelständischen Unternehmen hat sich nach Einschätzung der Steuerberater seit Beginn der Corona-Krise gebessert, auch wenn sie noch immer keinen Anlass zur Beruhigung bietet: So sind noch 22 Prozent der Mandanten ihne staatliche Hilfen insolvenzgefährdet, mit Hilfen sind es 4 Prozent. Vor allem mit Beginn der Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab der zweiten Maihälfte hat sich die Situation in den Unternehmen etwas entspannt.
33% der Steuerberater glauben, dass die Hilfen mit Rückzahlungsverpflichtung rechtzeitig bei den Mandanten eintreffen, um Insolvenzen zu vermeiden. Bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung liegt der Wert bei 49%. Bei der Höhe der Leistungen sind 32% (Hilfen mit Rückzahlungsverpflichtung), respektive 43% (Hilfen ohne Rückzahlungsverpflichtung) der Meinung, dass sie ausreichen.
Trotz des Lockdowns konnten und können die Steuerberater ihren Mandanten in der Corona-Zeit wirkungsvoll zur Seite stehen. Die Pandemie machte sich nur begrenzt in der Leistungsfähigkeit der Kanzleien bemerkbar. Über alle sechs Befragungswellen lag diese im Vergleich zur Normalsituation - nach Einschätzung der Steuerberater - zwischen 84 und 90 Prozent.
In der fünften Befragungswelle (22.-26.5.2020, 405 Teilnehmer) ist eine erneute Verbesserung bei der Gefährdungslage der Unternehmen zu verzeichnen. Die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel hat sich im Mai leicht gebessert.
Die Gefährdungslage hat sich leicht verbessert: Der Anteil betroffener Unternehmen, die ohne staatliche Unterstützung in ihrer Existenz bedroht wären, ist um 10 Prozentpunkte auf 22 Prozent gesunken. Unter Einbezug der staatlichen Hilfen geht der Anteil existenzgefährdeter Unternehmen von 6 auf 4 Prozent zurück.
Während staatliche Hilfen im März und April noch kaum bei den Unternehmen angekommen waren, hat sich die Lage im Mai leicht gebessert. Konnte in der vierten Welle rund ein Viertel der Unternehmen den Eingang staatlicher Hilfen verbuchen, ist in der fünften Welle der Anteil nun auf 31 Prozent gestiegen.
In der vierten Befragungswelle (30.4.-5.5.2020, 407 Teilnehmer) setzt sich der leicht positive Trend der dritten Welle fort. Die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel kommt langsam in Gang. Dennoch fürchten die Steuerberater weiterhin, dass die Zahlungen nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen und fürchten gleichzeitig eine erhöhte Betrugsanfälligkeit.
In der dritten Befragungswelle (17.-21.4.2020, 701 Teilnehmer) zeichnet sich eine erste positive Tendenz ab. Steuerberater und Unternehmen finden langsam Mittel und Wege, um mit der Krise umzugehen. Die staatlichen Hilfsmittel zeigen Wirkung, aber gleichzeitig gibt es branchenspezifische Unterschiede und ein uneinheitliches Bild bei der spezifischen Bewertung der verschiedenen Fördermaßnahmen.
Die Befragten sehen weiterhin das Risiko, dass die Hilfen nicht rechtzeitig ankommen. Bei Maßnahmen mit ausschließlich liquiditätsstärkendem Effekt befürchten 28 Prozent, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig eintreffen, während 30 Prozent zuversichtlich sind. Bei den Soforthilfen ohne Rückzahlungspflicht sehen 22 Prozent das Risiko einer verspäteten Auszahlung, während 32 Prozent damit rechtzeitig rechnen.
Die zweite Befragungswelle (3.-7.4.2020, 825 Teilnehmer) des Corona-Barometers weist nur geringfügige Veränderungen gegenüber der ersten Welle aus. Die Situation im Mittelstand bleibt nach wie vor alarmierend.
Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen rechnen die Kanzleien bei durchschnittlich 7 Prozent ihrer betreuten Unternehmen mit einer ernsthaften Bedrohung der Existenz. Gegenüber der ersten Befragungswelle ist der Wert um 4 Prozent gesunken.
Die Sorge ist groß, dass die Fördermittel nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen. Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Leistungen ist der Mittelwert von 2,7 auf 2,8 (mit 5 als bester Wert) gestiegen. Bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtungen ist der Anstieg von 3,0 auf 3,3 etwas höher.
Die Einschätzung der Steuerberater zu den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise auf die mittelständischen Betriebe in Deutschland ist alarmierend: Im Durchschnitt werden 40 Prozent der Mandanten einer Kanzlei als insolvenzgefährdet eingestuft. 7.500 Kanzleien wurden per E-Mail eingeladen, sich zwischen dem 27. März und 1. April an der ersten Befragungswelle zu beteiligen. Zum 1. April hatten 909 Kanzleien den Fragebogen ausgefüllt.
Die Befragten befürchten, dass die staatlichen Leistungen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen eintreffen. Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und KfW-Krediten fürchten dies 39 Prozent, bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Steuersenkungen sind es 32 Prozent.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!
Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.