Im Fokus

Corona-Barometer

Auch in Corona-Zeiten vertrauen viele mittelständische Unternehmen auf die Expertise ihrer Steuerberater. Sie haben fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Situation und die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um einen breiteren Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage im Mittelstand zu erlangen, hat DATEV bis März 2022 eine regelmäßige Befragung unter ihren Mitgliedskanzleien durchgeführt.

11. Befragungswelle (4. - 8. Februar 2022)

Die Befragungswelle vom 4.-8. Februar 2022 zeigt: Es könnte auch schlimmer sein. Den Befragten zufolge steigt das Insolvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen wieder deutlich an. Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirksam: Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz dank der Unterstützungleistungen mit 2 Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021. Ein zunehmendes Problem im Mittelstand sind Lieferengpässe, die sich auf Leistungserbringung, Beschaffungskosten und die Liquidität auswirken.

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Umfrageergebnisse zeichnen ein ambivalentes Bild: Einerseits steigt den Befragten zufolge das Insolvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen wieder deutlich an: Gäbe es keine staatlichen Unterstützungsleistungen, wären aktuell 22 Prozent der Unternehmen betroffen (Sommer 2021: 13 Prozent). Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirksam: Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz mit 2 Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021.

Ein zunehmendes Problem im Mittelstand sind Lieferengpässe, die direkt oder indirekt durch die Pandemie verursacht sind. 22 Prozent der Unternehmen sind laut ihren Steuerberaterinnen und Steuerberatern betroffen. Meist verursachen die Lieferengpässe Verspätungen bei der Leistungserbringung (83 Prozent Nennungen), gestiegene Beschaffungskosten, die nicht weitergegeben werden können (69 Prozent Nennungen) und Liquiditätsengpässe (40 Prozent Nennungen).

10. Befragungswelle (7. - 9. Juni 2021)

Nachdem die Einschätzung der Gefährdungslage bei Unternehmen in der Vorwelle deutlich angestiegen ist, ist sie nun auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung im April 2020 zurückgegangen. Die Anzahl der Unternehmen, denen ohne staatliche Hilfen die Insolvenz droht, hat sich halbiert. Steuerkanzleien kritisieren nach wie vor die unklare Definition der Voraussetzungen für Beantragung von Überbrückungshilfen, fühlen sich im Vergleich zum Februar jedoch etwas besser in der Lage, diese zu bearbeiten.

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Der durchschnittliche Anteil an Unternehmen, die ohne staatliche Hilfen als existenzgefährdet eingestuft werden, hat sich im Vergleich zur vorherigen Umfragewelle (Februar 2021) von 27 Prozent auf 13 Prozent mehr als halbiert. Der Anteil der befürchteten Marktaustritte trotz staatlicher Hilfen ging von vier Prozent auf zwei Prozent zurück.

Dass Unternehmen die Krise nicht überstehen, wird vor allem damit begründet, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst (65 Prozent), nicht ausreichend ist (49 Prozent) beziehungsweise sich der Mandant schon vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befand (42 Prozent), aber auch an der verspäteten Auszahlung der Hilfen (39 Prozent).

9. Befragungswelle (26. Februar - 2. März 2021)

Nachdem die Einschätzung der Gefährdungslage bei Unternehmen seit dem ersten Lockdown stetig abnahm, steigt diese in der neunten Welle wieder deutlich an. Immer mehr Unternehmen droht ohne staatliche Hilfen die Insolvenz. Steuerkanzleien kritisieren unklare Definitionen der Voraussetzungen für Beantragung von Überbrückungshilfen.

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Der Anteil an Mandanten, die ohne staatliche Unterstützungsleistungen insolvenzgefährdet sind, steigt im Vergleich zur Vorwelle im November deutlich von 16 auf 27 Prozent. Der Anteil an Unternehmen, die auch mit staatlichen Hilfen insolvenzgefährdet sind, bleibt bei 4 Prozent.

Immer mehr Kanzleien sehen Defizite in der Qualität der bereitgestellten Informationen zur Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfen. Während dieser Punkt im September 2020 lediglich von 19 Prozent der befragten Kanzleien bemängelt wurde, sehen hierin nun 50 Prozent einen Missstand. Nur noch 13 Prozent der befragten Kanzleien geben an, ganz oder teilweise in der Lage zu sein, die Anträge problemlos zu bearbeiten.

Die Kanzleien über Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen. 75 Prozent geben an, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. Außerdem beanstanden 62 Prozent der Befragten die nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen und 57 Prozent die verzögerte Auszahlung.

8. Befragungswelle (25. - 30. November 2020)

Nachdem in den letzten Monaten die Einschätzung der Steuerberater von einer stetig sinkenden Gefährdungslage unter ihren meist mittelständischen Mandanten zeugten, setzt sich dieser Trend im November nicht mehr fort: Mit dem Lockdown light ist auch die das Risiko einer Insolvenz trotz staatlicher Unterstützungsleistungen wieder leicht gestiegen.

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Der Anteil an Mandanten, die ohne staatliche Unterstützungsleistungen insolvenzgefährdet sind, ist im Vergleich zur Vorwelle im September unverändert bei 16 Prozent. Der Anteil an Unternehmen, die auch mit staatlichen Hilfen insolvenzgefährdet sind, ist sogar um einen Prozentpunkt auf nunmehr vier Prozent gestiegen.

7. Befragungswelle (4. - 11. September 2020)

Das Konjunkturpaket trägt zur Fortsetzung der in den vergangenen Befragungswellen festgestellten Tendenz bei, dass die Steuerberater immer weniger Mandanten als in ihrer Existenz gefährdet sehen. Dennoch wagen die Kanzleien mehrheitlich (52 Prozent) keine Prognose, wie sich die wirtschaftliche Lage ihrer Mandanten in den nächsten 3 Monaten weiter entwickeln wird: Während 20 Prozent sogar eine Verschlechterung erwarten, rechnen nur ungleich mehr (28 Prozent) mit einer Verbesserung. Die ihnen zugewiesene Compliance-Rolle bei der Fördermittelbeantragung bewerten 67 Prozent der Kanzleien als ein geeignetes Mittel gegen Missbrauch.

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Das Konjunkturpaket trägt zu einer weiterhin positiven Entwicklung der Gefährdungslage bei den mittelständischen Unternehmen bei, auch wenn sie noch immer keinen Anlass zur Beruhigung bietet: So sind noch 16 Prozent der Mandanten ohne staatliche Hilfen insolvenzgefährdet (Vorwelle: 22 Prozent), mit Hilfen sind es 3 Prozent (Vorwelle: 4 Prozent).

Die Kanzleien bringen fast alle Maßnahmen des Konjunkturpakets bei ihren Mandanten zur Anwendung. Im Verhältnis weniger oft zum Einsatz kommen die Erweiterung des Verlustrücktrags und die Erhöhung der Forschungszulage.

6. Befragungswelle (19. - 23. Juni 2020)

In der sechsten Befragungswelle (19.-23.6.2020, 416 Teilnehmer) bleibt die Gefährdungslage der Unternehmen in etwa auf dem Niveau der Vorwelle. Trotz des umfangreichen Konjunkturpakets, das die Bundesregierung am 1. Juli verabschiedet hat, zeichnen die Steuerberater hinsichtlich der Zukunft ihrer meist mittelständischen Mandanten allerdings ein ambivalentes Bild: 38 Prozent der Kanzleien halten weitere Insolvenzen aus ihrem Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten für wahrscheinlich. Genauso viele Kanzleien sind aber auch optimistisch, dass ihr Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten von Insolvenzen verschont bleibt.

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Steuerberater zeichnen trotz Konjunkturpakets ein ambivalentes Bild zur Zukunft ihrer Mandanten: 38% fürchten in den nächsten 6 Monaten weitere Insolvenzen unter ihren Mandanten. Genauso viele Kanzleien glauben, dass ihre Mandanten davon verschont bleiben. Auch der Zeitpunkt des Konjunkturpakets polarisiert die Steuerberater: Für 34% kommen die Maßnahmen zu spät, 27% finden den Zeitpunkt richtig.

Die aktuelle Gefährdungslage bei den mittelständischen Unternehmen hat sich nach Einschätzung der Steuerberater seit Beginn der Corona-Krise gebessert, auch wenn sie noch immer keinen Anlass zur Beruhigung bietet: So sind noch 22 Prozent der Mandanten ihne staatliche Hilfen insolvenzgefährdet, mit Hilfen sind es 4 Prozent. Vor allem mit Beginn der Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab der zweiten Maihälfte hat sich die Situation in den Unternehmen etwas entspannt.

33% der Steuerberater glauben, dass die Hilfen mit Rückzahlungsverpflichtung rechtzeitig bei den Mandanten eintreffen, um Insolvenzen zu vermeiden. Bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung liegt der Wert bei 49%. Bei der Höhe der Leistungen sind 32% (Hilfen mit Rückzahlungsverpflichtung), respektive 43% (Hilfen ohne Rückzahlungsverpflichtung) der Meinung, dass sie ausreichen.

Die Auszahlung von Unterstützungsleistungen an Mandanten ist im Juni nur geringfügig vorangekommen und stagniert bei 32 Prozent.

Trotz des Lockdowns konnten und können die Steuerberater ihren Mandanten in der Corona-Zeit wirkungsvoll zur Seite stehen. Die Pandemie machte sich nur begrenzt in der Leistungsfähigkeit der Kanzleien bemerkbar. Über alle sechs Befragungswellen lag diese im Vergleich zur Normalsituation - nach Einschätzung der Steuerberater - zwischen 84 und 90 Prozent.

5. Befragungswelle (22. - 26. Mai 2020)

In der fünften Befragungswelle (22.-26.5.2020, 405 Teilnehmer) ist eine erneute Verbesserung bei der Gefährdungslage der Unternehmen zu verzeichnen. Die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel hat sich im Mai leicht gebessert.

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Die Gefährdungslage hat sich leicht verbessert: Der Anteil betroffener Unternehmen, die ohne staatliche Unterstützung in ihrer Existenz bedroht wären, ist um 10 Prozentpunkte auf 22 Prozent gesunken. Unter Einbezug der staatlichen Hilfen geht der Anteil existenzgefährdeter Unternehmen von 6 auf 4 Prozent zurück.

Während staatliche Hilfen im März und April noch kaum bei den Unternehmen angekommen waren, hat sich die Lage im Mai leicht gebessert. Konnte in der vierten Welle rund ein Viertel der Unternehmen den Eingang staatlicher Hilfen verbuchen, ist in der fünften Welle der Anteil nun auf 31 Prozent gestiegen.

4. Befragungswelle (30. April - 5. Mai 2020)

In der vierten Befragungswelle (30.4.-5.5.2020, 407 Teilnehmer) setzt sich der leicht positive Trend der dritten Welle fort. Die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel kommt langsam in Gang. Dennoch fürchten die Steuerberater weiterhin, dass die Zahlungen nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen und fürchten gleichzeitig eine erhöhte Betrugsanfälligkeit.

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Steuerberater schätzen die Situation bei 32 Prozent ihrer Mandanten als grundsätzlich existenzgefährdend ein, Ende März waren es noch 40 Prozent.

Unter Berücksichtigung der von staatlicher Seite beschlossenen Unterstützungsleistungen sehen die Steuerberater noch 6 Prozent ihrer in der Regel kleinen und mittelständischen Unternehmenskunden als insolvenzgefährdet an.

Die Auszahlung der Unterstützungsmaßnahmen läuft an: Waren in den ersten beiden Wellen erst bei 0,3% bzw. 5% der Mandanten Mittel eingegangen, so ist dieser Wert nun auf 24% deutlich angestiegen.

Die Steuerberater zeichnen ein ambivalentes Bild zu den Unterstützungsmaßnahmen. Während sie einerseits den Aufwand für die Beantragungsverfahren für angemessen halten, sehen sie gleichzeitig eine hohe Betrugsanfälligkeit.

Mit 24 Prozent der Nennungen wird das "Gießkannenprinzip" als häufigste Begründung für die skeptische Einschätzung der Steuerberater zu den Unterstützungsmaßnahmen genannt.

3. Befragungswelle (17. - 21. April 2020)

In der dritten Befragungswelle (17.-21.4.2020, 701 Teilnehmer) zeichnet sich eine erste positive Tendenz ab. Steuerberater und Unternehmen finden langsam Mittel und Wege, um mit der Krise umzugehen. Die staatlichen Hilfsmittel zeigen Wirkung, aber gleichzeitig gibt es branchenspezifische Unterschiede und ein uneinheitliches Bild bei der spezifischen Bewertung der verschiedenen Fördermaßnahmen.

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Aus Sicht der Steuerberater sind 33 Prozent der Unternehmen ohne staatliche Fördermaßnahmen in ihrer Existenz bedroht. Seit der ersten Befragungswelle hat sich der Wert damit um 7 Prozentpunkte gesenkt.

Unter Berücksichtigung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sinkt der Anteil an existenzgefährdeten Unternehmen auf 7 Prozent und bleibt damit gegenüber der vorherigen Welle konstant.

Die Befragten sehen weiterhin das Risiko, dass die Hilfen nicht rechtzeitig ankommen. Bei Maßnahmen mit ausschließlich liquiditätsstärkendem Effekt befürchten 28 Prozent, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig eintreffen, während 30 Prozent zuversichtlich sind. Bei den Soforthilfen ohne Rückzahlungspflicht sehen 22 Prozent das Risiko einer verspäteten Auszahlung, während 32 Prozent damit rechtzeitig rechnen.

2. Befragungswelle (3. - 7. April 2020)

Die zweite Befragungswelle (3.-7.4.2020, 825 Teilnehmer) des Corona-Barometers weist nur geringfügige Veränderungen gegenüber der ersten Welle aus. Die Situation im Mittelstand bleibt nach wie vor alarmierend.

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Für 37 Prozent ihrer Unternehmensmandanten ist die Corona-Krise grundsätzlich existenzgefährdent, sagen die befragten Steuerberater. In der ersten Befragungswelle lag die Einschätzung bei 40 Prozent.

Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen rechnen die Kanzleien bei durchschnittlich 7 Prozent ihrer betreuten Unternehmen mit einer ernsthaften Bedrohung der Existenz. Gegenüber der ersten Befragungswelle ist der Wert um 4 Prozent gesunken.

Die Sorge ist groß, dass die Fördermittel nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen. Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Leistungen ist der Mittelwert von 2,7 auf 2,8 (mit 5 als bester Wert) gestiegen. Bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtungen ist der Anstieg von 3,0 auf 3,3 etwas höher.

Die Zusammenarbeit mit Banken wird unverändert als bürokratisch wahrgenommen (Mittelwert 2,6 von 5). Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträgern agieren deutlich flexibler (3,8 von 5).

1. Befragungswelle (27. März - 1. April 2020)

Die Einschätzung der Steuerberater zu den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise auf die mittelständischen Betriebe in Deutschland ist alarmierend: Im Durchschnitt werden 40 Prozent der Mandanten einer Kanzlei als insolvenzgefährdet eingestuft. 7.500 Kanzleien wurden per E-Mail eingeladen, sich zwischen dem 27. März und 1. April an der ersten Befragungswelle zu beteiligen. Zum 1. April hatten 909 Kanzleien den Fragebogen ausgefüllt.

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Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für kleine und mittelständische Betriebe sind immens. Rund 40 Prozent der Mandanten einer Kanzlei gelten als insolvenzgefährdet.

Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen rechnen die Kanzleien bei durchschnittlich 11 Prozent ihrer betreuten Unternehmen mit einer ernsthaften Bedrohung der Existenz.

Die Befragten befürchten, dass die staatlichen Leistungen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen eintreffen. Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und KfW-Krediten fürchten dies 39 Prozent, bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Steuersenkungen sind es 32 Prozent.

Wichtig für die schnelle Bearbeitung der Anträge ist die Zusammenarbeit mit Behörden und Banken. 55 Prozent der Steuerberater schätzen die Finanzverwaltungen und Sozialversicherungsträger als unbürokratisch ein. 41 Prozent der Kanzleien hadern mit einer geringen Flexibilität der Banken.

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