Staatliche Corona-Hilfen sind wirksames Mittel

Laut Steuerberatern haben etwa ein Viertel ihrer Mandanten Unterstützungsleistungen erhalten

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Grafik 1 (Quelle: DATEV eG)

Nürnberg, 11. Mai 2020: In der vierten Erhebung des DATEV Corona-Barometers beurteilen die befragten Steuerberater die Lage ihrer Mandanten erneut etwas weniger kritisch als noch in den vorherigen Wellen, doch der Aufwärtstrend ist weiterhin verhalten. Noch schätzen sie demnach die Situation bei 32 Prozent der betreuten Unternehmen als grundsätzlich existenzgefährdend ein, Ende März waren es noch 40 Prozent (Grafik 1). Unter Berücksichtigung der von staatlicher Seite beschlossenen Unterstützungsleistungen sehen die Steuerberater noch 6 Prozent ihrer in der Regel kleinen und mittelständischen Unternehmenskunden als insolvenzgefährdet an. Bei der ersten Welle, die parallel zur Verabschiedung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erhoben wurde, lag der Wert noch bei 11 Prozent, ist dann aber bereits in der zweiten Welle eine Woche später auf 7 Prozent zurückgegangen und zeigt sich seitdem stabil.

„Die Unternehmen finden mittlerweile besser geeignete Mittel und Wege, um mit der Situation umzugehen – und die angekündigten Erleichterungen tun sicher ihr Übriges zur Trendentwicklung“, so Dr. Robert Mayr, CEO der DATEV. „Es ist positiv, dass die Auszahlung der Fördermittel nun anläuft.“ Waren in den ersten beiden Wellen erst bei 0,3% bzw. 5% der Mandanten Mittel eingegangen, so ist dieser Wert nun auf 24% deutlich angestiegen (siehe Grafik 3).

Dennoch sehen die Steuerberater laut Umfrage nach wie vor ein hohes Risiko, dass die Unterstützungsmaßnahmen nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen. Bei den Maßnahmen mit liquiditätsstärkendem Effekt wie Steuerstundungen und KfW-Krediten befürchten 31%, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig eintreffen – während 28% von einer rechtzeitigen Auszahlung ausgehen. Bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Steuersenkungen ist die Einschätzung etwas positiver: 28% fürchten eine nicht rechtzeitige Auszahlung, 43% glauben daran, dass die Maßnahmen rechtzeitig eintreffen.

Die Befragung ergibt weiterhin ein ambivalentes Bild zu den Unterstützungsmaßnahmen. So äußern 43 Prozent der Befragten keine klare Meinung zur Frage, wie zielgerichtet und bedarfsgerecht die Unterstützungsmaßnahmen sind, 37 Prozent halten sie sogar für nicht zielgerichtet. Lediglich 20 Prozent äußern sich zu dieser Frage positiv. Sehr positiv beurteilen die Steuerberater hingegen die Praktikabilität der Beantragungsverfahren – 51 Prozent befinden, dass sie mit angemessenem Aufwand durchzuführen sind. Deutlich kritischer fällt die Aussage zur Betrugsanfälligkeit der Maßnahmen aus: 65 Prozent der Befragten haben Bedenken, dass die Verfahren Raum für Missbrauch bieten, lediglich 17 Prozent haben hier eine positivere Einschätzung (siehe Grafik 4).

Bei den am meisten genannten Gründen für diese skeptische Einschätzung liegt mit 24 Prozent der Nennungen die Aussage an erster Stelle, dass ein „Gießkannenprinzip“ vielfach Mitnahmeeffekte unabhängig vom tatsächlichen Bedarf provoziere. Auch die nicht ausreichende Höhe der Zuschüsse (18 Prozent) und die zu späte Auszahlung (9 Prozent) werden kritisiert. Die unzureichenden Leistungen für Soloselbstständige und Freiberufler werden ebenfalls problematisiert (10 Prozent).

Auch in Corona-Zeiten vertrauen viele mittelständische Unternehmen auf die Expertise ihrer Steuerberater. Diese haben fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Situation und die Auswirkungen der Corona-bedingten Beschränkungen auf das jeweilige Geschäft. Um einen breiteren Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage im Mittelstand zu erlangen, hat DATEV eine regelmäßige Befragung unter ihren Mitgliedskanzleien gestartet. 7.500 Kanzleien wurden per E-Mail eingeladen, sich zwischen dem 30. April und 5. Mai an der vierten Befragungswelle zu beteiligen. 407 Kanzleien haben den Fragebogen ausgefüllt. Die Ergebnisse zum Corona-Barometer werden regelmäßig veröffentlicht.

Grafiken

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Grafik 1: Steuerberater schätzen die Situation bei 32 Prozent ihrer Mandanten als grundsätzlich existenzgefährdend ein, Ende März waren es noch 40 Prozent. (Quelle: DATEV eG)

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Grafik 2: Unter Berücksichtigung der von staatlicher Seite beschlossenen Unterstützungsleistungen sehen die Steuerberater noch 6 Prozent ihrer in der Regel kleinen und mittelständischen Unternehmenskunden als insolvenzgefährdet an. (Quelle: DATEV eG)

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Grafik 3: Die Auszahlung der Unterstützungsmaßnahmen läuft an: Waren in den ersten beiden Wellen erst bei 0,3% bzw. 5% der Mandanten Mittel eingegangen, so ist dieser Wert nun auf 24% deutlich angestiegen. (Quelle: DATEV eG)

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Grafik 4: Die Steuerberater zeichnen ein ambivalentes Bild zu den Unterstützungsmaßnahmen. Während sie einerseits den Aufwand für die Beantragungsverfahren für angemessen halten, sehen sie gleichzeitig eine hohe Betrugsanfälligkeit. (Quelle: DATEV eG)

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Grafik 5: Mit 24 Prozent der Nennungen wird das "Gießkannenprinzip" als häufigste Begründung für die skeptische Einschätzung der Steuerberater zu den Unterstützungsmaßnahmen genannt. (Quelle: DATEV eG)

Pressekontakt

DATEV eG

Till Stüve
Telefon 0911 319-51223
till.stueve@datev.de
twitter: @DATEV_Sprecher

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