2021 bringt ein deutliches Plus beim Nettogehalt

Wegfall des Solidaritätszuschlags sorgt für spürbare Entlastung

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2021 bleibt deutlich mehr vom Bruttogehalt übrig. Wie sich das in unterschiedlichen Gehaltsstufen und Steuerklassen auswirkt, hat DATEV berechnet. Quelle: DATEV eG

Nürnberg, 23. Dezember 2020: Der Blick auf die erste Gehaltsabrechnung im neuen Jahr wird erfreulich. Die zum Jahreswechsel beschlossenen gesetzlichen Änderungen bei der Einkommensteuer bedeuten 2021 für nahezu alle Arbeitnehmer ein spürbares Plus beim Netto-Gehalt. In erster Linie ist das durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags begründet, von dem rund 90 Prozent der Gehaltsempfänger profitieren. Aber auch die erneute Anhebung des steuerlichen Grund- und Kinderfreibetrags wirkt sich positiv aus.

Die größte Entlastung spüren Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltklassen. Da sie grundsätzlich eine höhere Lohnsteuer zahlen und diese gleichzeitig für die Berechnung des Solidaritätszuschlags maßgeblich ist, fällt hier die Ersparnis am deutlichsten aus. Eine Übersicht, wie sich die die Neuregelungen konkret für verschiedene Gehaltsstufen darstellen, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 13,5 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland erstellt.

Am stärksten profitieren demnach verheiratete Besserverdiener. Bei einem monatlichen Brutto-Gehalt von 9.000 Euro verbuchen Kinderlose beispielsweise ein Plus von 1.346 Euro im Jahr, bei Beschäftigten mit zwei Kindern sind es 1.040 Euro. Unter den Singles sind Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 6.000 Euro die größten Gewinner. Sie können sich über einen Nettozuwachs von 1.083 Euro freuen. Die geringsten Auswirkungen spüren dagegen Verheiratete mit einem niedrigen Einkommen. Verdienen sie unter 2.000 Euro brutto, gehen sie sogar leer aus. Da ihr Einkommen bereits 2020 unter dem Grundfreibetrag lag, hatten sie im vergangenen Jahr lediglich Abzüge durch die Sozialversicherungsbeiträge, mussten aber keine Lohnsteuer zahlen. Somit können sie auch nicht von der Steuersenkung profitieren.

Ab einer Gehaltsstufe von über 6.500 Euro bei Singles, 7.500 Euro bei Alleinerziehenden und 11.000 Euro bei Verheirateten wird die Steuerersparnis in Teilen kompensiert. Hier schlägt dann vor allem der weiterhin zu zahlende Solidaritätszuschlag zu Buche, wenn auch zunächst in abgeschwächter Form. Er wird bei Überschreiten des Freibetrags nicht sofort in voller Höhe fällig, sondern steigt in einer sogenannten Milderungszone langsam an. Für Abweichungen von den berechneten Werten werden bei einigen Arbeitnehmern zudem die Krankenkassen-Zusatzbeiträgesorgen, da einige Kassen bereits Erhöhungen angekündigt haben.

Pressekontakt

DATEV eG

Benedikt Leder
Telefon +49 911 319-51221
benedikt.leder@datev.de
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